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Gläubigerhaftung bei EU-Bankenpleite könnte schon 2016 gelten

Archivmeldung vom 21.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Gläubiger einer Bank sollen schon von 2016 an bei der Pleite eines Kreditinstituts zumindest einen Teil ihres Geldes verlieren. Diesen Vorschlag hat Thomas Wieser, Chef der Euro-Arbeitsgruppe, den Unterhändlern der EU-Regierungschefs in ihrer jüngsten Sitzung unterbreitet, berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel".

Teilnehmern zufolge habe es wenig Widerspruch gegen den Vorschlag gegeben, auch die deutschen Unterhändler können sich das offenbar vorstellen. Bisher war im EU-Entwurf für einen europäischen Abwicklungsmechanismus vorgesehen, dass bei einer Bankpleite erst 2018 die sogenannte Haftungskaskade ihre volle Wirkung entfaltet. Demzufolge sollen erst Aktionäre, dann die Gläubiger des Kreditinstituts ihr Geld verlieren. Doch das Brüsseler Parlament hatte darauf gedrängt, frühzeitig die Gläubiger einzubeziehen. Nun scheint sich eine Mehrheit der Mitgliedsländer für den Vorschlag zu erwärmen.

Es wird als eine Möglichkeit gesehen, den Deutschen eine Zustimmung für den Abwicklungsmechanismus abzuringen, der als Kernelement einer Bankenunion für Europa gilt. Die Bundesregierung stört sich vor allem an der Idee eines von der EU-Kommission kontrollierten Abwicklungsfonds, der im Ernstfall auch mit Geldern aus Deutschland beispielsweise spanischen Banken beispringen müsste.

Bis der Fonds aufgebaut ist, soll der europäische Rettungsschirm ESM bei der Rettung systemrelevanter Banken helfen. Auch Nicht-Euro-Länder wie Polen, Ungarn und Dänemark haben Interesse angemeldet, Teil des Rettungssystems für die Kreditinstitute zu werden. Sie wollen dafür beim ESM in einen speziellen Fonds einzahlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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