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Bundesfinanzministerium sichert sich das "Fiskus-Privileg" im Insolvenzfall: Finanzbehörden haben nun weiter den Erstzugriff auf Umsatzsteuerbeträge

Archivmeldung vom 27.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die zum 1. März in Kraft tretende Insolvenzrechtsreform, die die Rettung insolventer Firmen eigentlich erleichtern sollte, hat das Bundesfinanzministerium jetzt durch einen aktuellen Erlass noch vor diesem Termin konterkariert. Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse' berichtet, sichert sich das Ministerium in einer aktuellen Verwaltungsanweisung - wirksam seit dem 1. Januar - weiterhin den Erstzugriff auf die Umsatzsteuerbeträge, die das pleitegegangene Unternehmen für vor der Insolvenz erbrachte Leistungen vereinnahmt.

Die Beamten berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: V R 22/10) und schaden damit anderen Gläubigern, deren Forderungen jetzt nachrangig bedient werden. Das Finanzministerium habe die Anweisung in eigener Zuständigkeit erlassen, bestätigte ein Sprecher. Generell bedürften Steuer- und Insolvenzrecht aber einer engen Abstimmung. "Das BMJ wird diese Entwicklung sorgfältig beachten."

"Die Insolvenzrechtsreform hilft uns wenig, wenn uns durch die Hintertür das Geld für die Sanierung genommen wird", kommentiert Christoph Niering vom Verband der Insolvenzverwalter (VID) den Vorgang gegenüber 'impulse'. Schließlich gehöre der Fiskus mit seinen Umsatzsteuerforderungen in einer Insolvenz in der Regel zu den fünf großen Gläubigern.

Quelle: impulse, G+J Wirtschaftsmedien (ots)

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