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13,1 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2021 als im Vorjahreszeitraum

Archivmeldung vom 12.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Im 1. Halbjahr 2021 wurden in Deutschland gut 65 600 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 13,1 % mehr als im von der Corona-Krise geprägten 1. Halbjahr 2020, aber auch 2,5 % mehr Gründungen als im 1. Halbjahr 2019.

"Im 1. Halbjahr 2020 hatte sich die Corona-Krise bereits negativ auf die Gewerbeanmeldungen ausgewirkt. Dass die Zahl der Gründungen größerer Betriebe jetzt deutlich höher liegt, hat also vor allem mit dem niedrigen Niveau des Vorjahreszeitraums zu tun. Allerdings ist auch gegenüber dem Vorkrisenniveau ein leichter Anstieg erkennbar", erklärt Michael Ziebach, Referent für die Statistiken der Gewerbeanzeigen und Insolvenzen im Statistischen Bundesamt.

Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 1,0 % unter Vorjahreswert und 21,9 % unter dem Niveau des 1. Halbjahres 2019

Im Unterschied zur Zahl der Neugründungen größerer Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen im 1. Halbjahr 2021 mit rund 67 400 unter dem Niveau des 1. Halbjahres 2020 (-1,0 %). Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 sank die Zahl der Neugründungen kleiner Unternehmen sogar um 21,9 %. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe stieg dagegen um 26,0 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2020 auf rund 176 500. Besonders hoch war der Anstieg hier unter anderem bei den Post-, Kurier- und Expressdiensten mit +100,3 % und in der Möbelherstellung mit +84,5 %.

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen insgesamt stieg im 1. Halbjahr 2021 um 14,8 % gegenüber dem von der Corona-Krise geprägten Vorjahreshalbjahr auf rund 372 100. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Vollständige Gewerbeaufgaben gehen um 1,0 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2020 zurück

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war mit rund 201 200 Betrieben um 1,0 % niedriger als im 1. Halbjahr 2020. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 lag sie 18,3 % niedriger. Diese stark rückläufige Entwicklung im Vergleich zum 1. Halbjahr des Vorkrisenjahres 2019 kann mit den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise zusammenhängen, die wirtschaftliche Folgen der Pandemie für Gewerbetreibende mildern und Gewerbeaufgaben verhindern sollen.

Rund 44 200 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. Halbjahr 2021 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 0,4 % mehr als im Vorjahreshalbjahr, gegenüber dem 1. Halbjahr 2019 ging die Zahl der aufgegebenen Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 13,7 % zurück. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank im 1. Halbjahr 2021 um 7,2 % (im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019: -27,9 %) auf rund 73 000 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe stieg um 4,2 % (gegenüber 1. Halbjahr 2019: -27,9 %) auf rund 84 000.

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im 1. Halbjahr 2021 mit rund 262 200 um 1,2 % über dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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