Prokon in Zahlungsschwierigkeiten – Insbesondere betroffen ist der New Energy Fonds V
Archivmeldung vom 14.03.2007
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Freigeschaltet durch Jens Brehl9100 Anleger haben mehr als 172 Millionen in diverse geschlossene Energiefonds der Prokon Beteiligungsgesellschaft investiert. Die Anleger wurden u.a. bei dem New Energy Fonds V mit Garantiezahlungen geworben, die erfolgen sollten, wenn der Energiefonds mangels Liquidität keine Ausschüttungen leisten kann. Ein Teil der Anleger sieht sich offenbar durch das Garantieversprechen der Prokon getäuscht.
Der New Energy Fonds V ist unmittelbar von den Zahlungsschwierigkeiten der Prokon betroffen. Nach Presseberichten kann Prokon an ein Viertel der Anleger des New Energy Fonds V die versprochenen Garantiezahlungen zunächst nicht leisten. Prokon hat die Zahlungsschwierigkeiten in der Zwischenzeit eingeräumt.
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte warnt, dass bei einer Insolvenz des Unternehmens den Anlegern auch der Totalverlust droht.
Die BSZ® e.V. Rechtsanwälte prüfen nun für die Anleger die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Beteiligung. In vergleichbaren Verfahren haben die Rechtsanwälte für Anleger das investierte Kapital wieder zurück gewinnen können.
Betroffene können sich der BSZ® e.V.
Anlegerschutzgemeinschaft „Prokon" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die
Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der
Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei.
Quelle: Pressemitteilung BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.