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Zeitung: Immer mehr selbständige Rumänen und Bulgaren beziehen Hartz IV

Archivmeldung vom 11.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Die Zahl der Rumänen und Bulgaren, die hierzulande als Selbständige so wenig verdienen, dass sie ergänzend Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, hat sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) in ihrer Samstagsausgabe. Gab es im Juni 2011 noch 861 Selbständige aus diesen beiden Ländern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten konnten, waren es im Sommer 2013 schon 2037. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor, aus der die F.A.Z. berichtet.

Das ist der mit Abstand stärkste Zuwachs unter den Ausländern. Für die Mittelmeerländer Griechenland, Italien, Spanien und Portugal betrug der Anstieg weniger als 250 Personen auf 2219.

Die selbständigen Aufstocker aus der sogenannten EU8-Gruppe (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und das Baltikum) legten um rund 600 auf 3259 zu, schreibt die F.A.Z. Der Anteil der Ausländer an allen hilfsbedürftigen Selbständigen ist jedoch immer noch relativ gering. Allerdings stieg deren Zahl zuletzt nur geringfügig um weniger als 800 oder 0,6 Prozent auf 128.400 im Juni 2013.

Hintergrund ist die Debatte um eine befürchtete Armutszuwanderung. Rumänen und Bulgaren genießen seit dem 1. Januar die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland haben sie aber frühestens, nachdem sie einmal eine Arbeit ausgeübt haben. Eine Ausnahme gilt jedoch für Selbständige, die vom ersten Tag an Anspruch auf aufstockende Leistungen haben. Dazu reicht der Besitz eines Gewerbescheins. Um den Missbrauch von Sozialleistungen durch Scheinselbständigkeit zu verhindern, empfiehlt die Bund-Länder-Kommission eine Änderung im Gewerbesteuerrecht: Eine Nachweispflicht soll die Ernsthaftigkeit der selbständigen Tätigkeit belegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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