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Strommengen dürfen nicht von Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel übertragen werden

Archivmeldung vom 16.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesumweltministerium hat zu Recht entschieden, dass keine Strommengen auf das Atomkraftwerk Brunsbüttel übertragen werden dürfen, die aus dem Kontingent stammen, das im Atomgesetz dem stillgelegten Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zugewiesen wurde.

Das hat heute das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig entschieden und damit eine gegen das Bundesumweltministerium gerichtete Klage der zum Vattenfall-Konzern gehörenden Betreiberin des Kernkraftwerkes Brunsbüttel abgewiesen.

Der Konzern Vattenfall hatte im März 2007 beim Bundesumweltministerium die Zustimmung zu einer Übertragung von Strommengen auf Brunsbüttel beantragt. Die Übertragung sollte aus dem Kontingent erfolgen, das dem Konzern RWE im Atomgesetz für das stillgelegte Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zugewiesen wurde. Anfang August letzten Jahres hatte das Bundesumweltministerium diesen Antrag abgelehnt, da Brunsbüttel im Atomgesetz nicht in der Liste der Anlagen enthalten ist, auf die diese Reststrommengen des AKW Mülheim-Kärlich übertragen werden können.

Das im Anschluss an eine mündliche Verhandlung verkündete OVG-Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesumweltministeriums. Die Strommenge, die dem Konzern RWE zum Ausgleich für das Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich zugewiesen wurde, könne nur auf bestimmte, im Atomgesetz abschließend aufgeführte Kraftwerke übertragen werden, so das Gericht. Das Bundesumweltministerium sei nicht ermächtigt, eine Übertragung auf andere Anlagen zuzulassen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Rechtsstreits hat das Oberverwaltungsgericht die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Am 27. Februar 2008 wird der Hessische Verwaltungsgerichtshof über die von RWE beabsichtigte Übertragung eines anderen Teils des Mülheim-Kärlich-Kontingents auf das RWE-Kraftwerk Biblis A verhandeln. Diesen Zustimmungsantrag hatte das Bundesumweltministerium im Mai 2007 abgelehnt, da auch Biblis A nach dem Atomgesetz nicht zu den Anlagen gehört, auf die RWE ihre für Mülheim-Kärlich zugebilligten Strommengen übertragen kann.

Die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Brunsbüttel verfolgt Vattenfall auch mit einem weiteren Antrag. Danach soll eine Strommenge vom jüngeren Atomkraftwerk Krümmel übertragen werden. Die Prüfung dieses Antrags durch das Bundesumweltministerium, die eine vergleichende Sicherheitsanalyse beider Kraftwerke erfordert, ist noch nicht abgeschlossen.

Quelle: BMU

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