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Neue Rechtsprechung wird zu einer Verteuerung der Mittelstandsfinanzierung führen

Archivmeldung vom 15.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) befürchtet, dass zukünftig Kredite für den deutschen Mittelstand wesentlich teurer werden könnten. "Revolvierende Kreditsicherheiten, wie Globalzessionen und Raumsicherungsübereignungen bilden die Grundlage für die Finanzierung vor allem mittelständischer Unternehmen", sagte Wolfgang Hartmann, Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG, am gestrigen Freitag in Frankfurt.

"In der neueren Rechtssprechung zeichnen sich nun Entwicklungen ab, durch die die Werthaltigkeit dieser Kreditsicherheiten weitgehend ausgehöhlt wird", fügte Hans Joachim Weidtmann, Head of Intensive Care der Dresdner Bank AG, hinzu.

Seit Jahrzehnten galten revolvierende Kreditsicherheiten als insolvenzfest. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Umsetzung von Basel II die Globalsicherheiten ausdrücklich auch als risikomindernd anerkannt. Die jüngsten Urteile einiger Oberlandesgerichte führen nun dazu, dass mittelständische Unternehmen zukünftig nicht mehr in der Lage sein könnten, ihr Umlaufvermögen als Kreditsicherheiten für zwingend erforderliche Finanzierungen zu nutzen. Infolgedessen befürchtet die IFD, dass ein Kredit überhaupt nicht mehr gewährt oder dieser wegen des erhöhten Risikos nur zu sehr viel teureren Konditionen vergeben werden könnte. "Die klassische Mittelstandsfinanzierung könnte hierdurch in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von mittelständischen Unternehmen einschränken und könnte in einigen Fällen bis zur Insolvenz führen", warnte Dr. Peter Fleischer, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Die IFD sieht hierin deutliche Nachteile für die deutsche Volkswirtschaft. Sie hofft, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem für Herbst dieses Jahres erwarteten Urteil die Werthaltigkeit revolvierender Sicherheiten wiederherstellen kann.

Sollte dies nicht möglich sein, sieht die IFD den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung wäre dann insbesondere der deutsche Mittelstand erheblich belastet.

Quelle: Pressemitteilung IFD

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