Heil: Deutschland Vorreiter beim Anlegerschutz
Archivmeldung vom 14.03.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Fabian PittichSeit 1984 begehen wir am 15. März den Weltverbrauchertag. An diesem Tag erinnern weltweit Verbraucherorganisationen an grundlegende Verbraucherrechte, ziehen kritisch Bilanz und stellen Forderungen. Dieses Jahr setzen sich die Organisationen besonders für faire Finanzdienstleistungen ein. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil: "In Deutschland hat die christlich-liberale Bundesregierung schon vorgelegt: Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes wird der Anlegerschutz deutlich gestärkt."
Heil weiter: "In der Krise hatte sich gezeigt, dass Anleger über die von ihnen erworbenen Wertpapiere nicht ausreichend informiert waren. Ab dem 1. Juli 2011 muss der Anleger in einem "Beipackzettel" kurz und leicht verständlich über die wesentlichen Merkmale eines Finanzinstrumentes informiert werden. Außerdem stellt das Gesetz klare Anforderungen an die Sachkunde der Anlageberater, aber auch an die Führungskräfte von Finanzinstituten und deren Überwachung. Doch es gibt noch viel zu tun: Nach wie vor ist der sogenannte graue Kapitalmarkt mit seinen 80.000 freien Beratern ein großes Problem. Um eine effektivere Kontrolle zu ermöglichen, ist derzeit ein Gesetzentwurf in der Abstimmung. Wie bei den Bankberatern sind wir auch hier drei Kernzielen verpflichtet: Erstens müssen Finanzprodukte für Verbraucher klar verständlich und geeignet sein. Zweitens muss vor dem Verkauf eine Beratung mit dem Ziel stattfinden, die für den Kunden beste Lösung zu finden. Drittens darf kein Produkt auf den Finanzmärkten künftig ungeregelt bleiben."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion