BundeszahnärzteKammer: Budgetierung im Gesundheitswesen ist unethisch
Archivmeldung vom 03.11.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDie Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam gemacht, dass in den meisten Bundesländern die Budgets vieler Krankenkassen für Zahnbehandlungen aufgebraucht sind. Deshalb müssen Zahnärzte teilweise ohne Vergütung arbeiten. Die Information wurde von zahlreichen Medien kritisch aufgegriffen. "Es gibt zur Kritik keinen Anlass. Die Versorgung ist selbstverständlich gesichert. Alle akuten und notwendigen Behandlungen werden vorgenommen. Da braucht sich kein Patient zu sorgen!", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel.
Die BZÄK stellt fest: Der Gesetzgeber verpflichtet die verschiedenen Krankenkassen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die Vergütung für die zahnärztliche Behandlung festzulegen. Diese Budgets dürfen nicht überschritten werden. Werden von den Zahnärzten mehr notwendige Leistungen erbracht, arbeiten die Zahnärzte umsonst. Der Mangel des Systems liegt auf der Hand.
Fakt ist: Die Budgetierung im Gesundheitswesen ist unethisch, leistungs- und qualitätsfeindlich, sie wird den Ansprüchen der Patienten nicht gerecht, führt zwangsläufig zu einer Unterversorgung und entzieht dem Zahnarzt das für seine erbrachten Leistungen zustehende Honorar. Diese Fakten sind so offensichtlich, dass es verwundert, dass dieser Budgetgedanke nicht längst Geschichte ist. Stattdessen wird er sogar im privaten Krankenversicherungsmarkt bei der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgegriffen. Statt die dort beschriebenen Leistungen nach betriebswirtschaftlichen Prämissen zu bewerten, wird eine Ausgabensumme gebildet, die die mit der Novellierung verbundenen Ausgabensteigerungen begrenzen soll.
Die Bundeszahnärztekammer ruft aus Anlass der aktuellen Diskussion die Bundesregierung dazu auf, die qualitätsfeindlichen Budgets in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beseitigen und die offensichtlich geplanten Budgets in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bei der Novellierung der GOZ zu verhindern. Den tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen der zahnärztlichen Praxen ist Rechnung zu tragen.
Quelle: Bundeszahnärztekammer