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Frauen bei der Arbeitsvermittlung nicht länger benachteiligen

Archivmeldung vom 07.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Edda Schliepack Bild: sovd.de
Edda Schliepack Bild: sovd.de

Zum morgigen 100. Internationalen Frauentag erklärt Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack: "Langzeitarbeitslose Frauen in Deutschland sind bei der Arbeitsvermittlung oftmals klar benachteiligt. Insbesondere die geltenden Frauenförderquoten werden nicht eingehalten, sondern vielmehr durch die bevorzugte Vermittlung von Männern ausgehebelt. Zudem werden Frauen häufiger als Männer in eine geringfügige Beschäftigung vermittelt. "

Schliepack weiter: "Darüber hinaus verhindern die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung des Partnereinkommens in einer Bedarfsgemeinschaft, dass arbeitslose Frauen in Arbeit vermittelt werden. Denn Arbeitslose, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens aus dem Leistungsbezug fallen, verlieren dadurch ihre Rechte als Erwerbslose und haben praktisch keinen Zugang zu Arbeitsförderungsmaßnahmen. Der SoVD fordert die Jobcenter dazu auf, alles dafür zu tun, um die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Hierfür sind durchgreifende Änderungen bei der Arbeitsvermittlung erforderlich. So müssen Frauen mit Kleinkindern und Alleinerziehende besondere Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhalten. In den Jobcentern müssen verpflichtend Genderbeauftragte tätig werden.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Anrechnung von Partnereinkommen neu zu regeln und sicherzustellen, dass jeder Arbeitslose einen individuellen Anspruch auf Arbeitsförderungsmaßnahmen erhält."

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland

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