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Staatsanwaltschaft vor ersten "Cum-Ex"-Anklagen

Archivmeldung vom 11.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach mehr als vier Jahren Arbeit geht die strafrechtliche Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Republik in die entscheidende Phase. Die Staatsanwaltschaft Köln bereitet laut eines Berichts des "Handelsblatts" die ersten Anklagen vor. Frei gemacht hat den Weg das für die Hauptverfahren zuständige Landgericht Bonn. Die für die Verfahren neu eingerichtete Kammer entschied, keinem der Beschuldigten einen Kronzeugen-Status zuzubilligen.

Einige Berater und Banker hatten nach teils tagelangen Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft umfassend ausgesagt, wie der Steuerbetrug funktionierte. Die Ermittler wollten deshalb im Rahmen einer Prüfbitte wissen, ob diesen Personen eine Anklage und damit eine Strafe erspart bleiben könnte. Das Gericht sieht diese Möglichkeit nicht, berichtet das "Handelsblatt". Aller Wahrscheinlichkeit nach müssen deshalb auch diese Beschuldigten mit einer Anklage rechnen. Das Kölner Verfahren ist gigantisch. Es geht um den Milliardenbetrug mit so genannten Cum-Ex-Transaktionen. Jahrelang kauften und verkauften Banken und Fonds große Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag.

Der Clou: Mehrere der Akteure erhielten Bescheinigungen über die Kapitalertragsteuer. Das Finanzamt erstattete also Steuern, die zuvor gar nicht einbehalten worden waren. Insgesamt soll sich der Schaden auf zwölf Milliarden Euro belaufen. Zumindest einen Teil davon wollen die Behörden zurückholen. Zahlreiche Staatsanwaltschaften ermitteln, etwa in Frankfurt, München, Stuttgart oder Düsseldorf. Doch nirgends wird das Thema so umfassend aufbereitet wie in Köln. Grund ist die Zuständigkeit Kölns für ausländische Fondsgesellschaften, denen das Bundeszentralamt für Steuern das Geld überweisen sollte. Die Zahl der Beschuldigten ist inzwischen dreistellig, gegen mehr als ein Dutzend Banken laufen Bußgeldverfahren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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