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Abbau von Steuerprivilegien bereits zum 1.1.2006

Archivmeldung vom 30.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Eigenheimzulage soll es ab dem nächsten Jahr nicht mehr geben. Diese Maßnahme soll heute offiziell von Bundeskabinett beschlossen werden. Daneben plant die neue Regierung, fünf weitere Maßnahmen zum Abbau von Steuerprivilegien im Einkommenssteuerrecht ebenfalls in der heutigen Sitzung auf den Weg zu bringen. Dies berichtet das Handelsblatt.

So soll der Steuerfreibetrag bei Abfindungen im Arbeitsrecht bereits zum 1. Januar 2006 fallen. Das gilt auch für den Steuerfreibetrag bei Übergangsgeldern für Beamte und Soldaten. Die Kosten für den privaten Steuerberater sollen ebenfalls ab dem nächsten Jahr nicht mehr von der Steuer absetzbar sein. Wer von seinem Arbeitgeber Heirats- und Geburtshilfen erhält, wird ab dem nächsten Jahr, ein Jahr früher als ursprünglich geplant, nicht mehr mit deren Steuerfreiheit rechnen dürfen.

Darüber hinaus sollen Mietwohnungen künftig nicht mehr degressiv abgeschrieben werden können. Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" sollen die Immobilien nur noch linear mit maximal 2 Prozent im Jahr abgeschrieben werden dürfen. Durch die Änderungen im Steuerrecht erhofft sich die neue Regierung Mehreinnahmen in Höhe von ca. 630 Millionen Euro für 2006.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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