Datenschützerin sieht Rekordstrafe für Google als Mahnung
Archivmeldung vom 22.01.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen sieht die Rekordstrafe für Google wegen Datenschutzverstößen als Mahnung an andere große Internetkonzerne, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ohne Abstriche umzusetzen. "Wichtig ist, dass diese Datenschutzrüge nun keine Eintagsfliege bleibt, sondern eine breite Wirkung erlangt", sagte Hansen dem "Handelsblatt".
Hansen weiter: "Die Anbieter müssen endlich den Datenschutz ernst nehmen und im Datenschutzniveau deutlich nachbessern, damit ihre Angebote DSGVO-konform werden." Wie am Montag bekannt wurde, hat die französische Datenschutzbehörde CNIL wegen Verstößen gegen die neue EU-Datenschutzverordnung gegen Google eine Strafe von 50 Millionen Euro verhängt. Aus Hansens Sicht entfaltet die DSGVO mit dem Fall Google langsam ihr Potential. "Die Nagelprobe ist das Vorgehen gegen die Internet-Giganten, denn auch sie müssen sich an das Datenschutzrecht halten", sagte sie.
Man könne darüber streiten, ob 50 Millionen Euro angesichts des Jahresumsatzes des Konzerns ein angemessenes Bußgeld sei. Auf der anderen Seite handle es sich um eine Rekordsumme für einen Datenschutzverstoß. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar gab zu bedenken, dass es sich bei der Beschwerde gegen Google ausschließlich um ein nationales Verfahren handele, bei dem es keine federführende Behörde in der EU gebe. "Das macht dann auch die eher moderate Höhe des Bußgelds gemessen an der theoretischen Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes von Google aus", sagte Caspar der Zeitung. "Gemessen an früheren Bußgeldern der Datenschutzaufsichtsbehörden setzt diese Summe gleichwohl neue Maßstäbe."
Quelle: dts Nachrichtenagentur