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Deutschland: Paradies für Immo-Geldwäscher

Archivmeldung vom 08.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixabay.com/Tumisu
Bild: pixabay.com/Tumisu

Im deutschen Immobilienmarkt werden jährlich mehrere Milliarden Euro von Schwerkriminellen und korrupten Akteuren aus Deutschland und der ganzen Welt gewaschen. 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte werden demnach in Immobilien investiert. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland" der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland.

Notare in der Pflicht

"Es gibt ein massives Problem mit Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland. Die geltenden Gesetze und die Ausstattung der Ermittlungsbehörden stehen auch angesichts der Grenzenlosigkeit internationaler Finanzströme in keinem Verhältnis dazu", unterstreicht Transparency-Deutschland-Vorsitzende Edda Müller.

Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass Immobilienmakler, Notare und Anwälte das Prinzip "Kenne deinen Kunden" beachten und Verdachtsmeldungen abgeben. "Die Meldezahlen der letzten Jahre zeigen: Die entscheidenden Akteure melden praktisch keine Fälle und tragen damit kaum zur Geldwäschebekämpfung bei. Für Notare muss bei Verdachtsmeldungen in typisierten Fällen die Schweigepflicht aufgehoben werden", fordert Müller.

Der Expertin nach prüfen Immobilienmakler, Notare und Anwälte nur unzureichend, ob ihre Kunden politisch exponierte Personen sind. Hier gelten bereits zusätzliche gesetzliche Prüfpflichten zur Mittelherkunft. Damit diese eingehalten werden können, so Transparency, müsste insbesondere die Bundesnotarkammer ihren Mitgliedern einen Zugang zu professionellen Datenbanken ermöglichen.

Mehr Transparenz nötig

Das 2017 eingeführte Transparenzregister der wahren wirtschaftlichen Eigentümer reicht laut Müller nicht aus, um tatsächliche Transparenz herzustellen. Studienautor Markus Henn vom Verein WEED ergänzt hierzu: "Das Transparenzregister hat noch zu viele Schlupflöcher. Es kann nicht sein, dass statt der wahren Eigentümer nur Vertreter benannt werden dürfen. Ausländische Gesellschaften, die Immobilien in Deutschland besitzen, sollten zudem ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden müssen."

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

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