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Steuerreform bringt der ITK-Branche keine Entlastung

Archivmeldung vom 14.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat auf Schwachstellen der geplanten Reform der Unternehmensbesteuerung hingewiesen. „Die Gegenfinanzierung der Steuerreform schießt weit über das Ziel hinaus“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder anlässlich des heutigen Kabinettbeschlusses der Bundesregierung.

„Die geplanten Neuerungen verhindern, dass die effektive Steuerbelastung für die ITK-Unternehmen sinkt.“ Dazu zählt insbesondere die so genannte Zinsschranke. Insgesamt müssten die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung aus Sicht des BITKOM so gestaltet werden, dass sie die positiven Wirkungen sinkender Steuersätze auf den Standort Deutschland nicht konterkarieren.
Der Vergleich mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten zeigt, dass die nominale Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften in Deutschland nach wie vor am höchsten ist. EU-Mitglieder wie Spanien und die Niederlande senken die Steuern weiter. Die ITK-Industrie in Deutschland konkurriert zudem mit Unternehmen im asiatischen Raum, die noch weit günstigere steuerliche Rahmenbedingungen in ihren Heimatländern vorfinden. Deshalb ist aus Sicht des BITKOM eine Senkung der Steuerbelastung im Rahmen der Reform notwendig.
Die Zinsschranke sieht vor, dass die Unternehmen ihre Kreditzinsen oberhalb einer Freigrenze nur noch bis zu einem Anteil von 30 Prozent des Gewinns sofort steuerlich abziehen können. Zusammen mit der bereits geltenden Mindestgewinnbesteuerung engt dies den finanziellen Spielraum der Unternehmen erheblich ein. Die Regelungen gefährden insbesondere die Investitionstätigkeit der Betriebe, weil sie bei Kreditfinanzierungen von Maschinen, Anlagen, IT-Systemen oder Gebäuden höhere Steuern zahlen müssen. „Mit einer solchen Zinsschranke wäre z.B. der Aufbau der UMTS-Mobilfunknetze samt Erwerb der Lizenzen für die Netzbetreiber finanziell kaum zu stemmen gewesen“, sagte Rohleder.
Die geplanten Ausnahmeregelungen für die Anwendung der Zinsschranke sind aus Sicht der ITK-Branche zu streng. Insbesondere die Nichtberücksichtigung von Beteiligungen bei der Berechnung des Eigenkapitals führt dazu, dass viele Unternehmen nicht von der Ausnahmeregelung profitieren können. Im Ergebnis bleibt den in Deutschland ansässigen Unternehmen auch bei einer ausgewogenen Finanzierungsstruktur der Zinsabzug versagt. Dies hat insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten negative Konsequenzen für die Unternehmen.
Auch die steuerliche Belastung bestimmter Betriebsausgaben trifft die Hightech-Wirtschaft. „Die Besteuerung von Zinsen, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren ist eine Investitionsbremse für die Technologiebranche“, sagte Rohleder. Das Ergebnis sei eine Substanzbesteuerung, die das wirtschaftliche Fundament der Unternehmen gefährdet. Zudem behindern die Steuerpläne innovative Geschäftsmodelle in der ITK-Branche. Hierzu zählen das Leasing von Computer-Hardware oder das Mieten von Software (Application Service Providing).

Quelle: Pressemitteilung BITKOM
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