Arbeitgeber unterstützen Mindestlohn für Schlachthöfe
Archivmeldung vom 22.08.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht gute Chancen für die baldige Einführung eines Mindestlohns in der fleischverarbeitenden Industrie. "Es besteht jetzt in der Branche eine greifbare Möglichkeit, dass sich die Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaft zügig auf einen Tarifvertrag verständigen, der Grundlage eines solchen Mindestlohns werden kann", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Er sagte den Tarifparteien der Branche Rückendeckung durch den Arbeitgeber-Dachverband zu. "Wir unterstützen die Bemühungen der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) und der fleischverarbeitenden Unternehmen, einen branchenbezogenen Mindestlohn einzuführen, der auch ausländische Werkvertragsarbeitnehmer erfasst", sagte er.
Göhner warb in der F.A.Z. dafür, dafür die Branche zügig in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen, damit ein solcher Branchenmindestlohn auch auf die zahlreichen Beschäftigten von osteuropäischen Werkvertragsfirmen in deutschen Schlachthöfen angewendet werden könne. "Wir sind zuversichtlich, dass sich die politischen Parteien in diesem Fall recht zügig auf eine Anpassung des Gesetzes verständigen könnten", sagte er.
Wie aus dem Bundesarbeitsministerium zu erfahren war, hat Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Tarifparteien bereits signalisiert, dass sie sich für eine Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz einsetzen wolle, sobald eine Tarifeinigung erzielt sei.
Vertreter der Fleischindustrie und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verhandeln seit einigen Monaten über die Einführung eines tariflichen Mindestlohns. Ein Hindernis ist allerdings, dass eine solche tarifliche Regelung zunächst nicht für die ausländischen Entsendearbeitnehmer in der Branche gelten würde. Eine sogenannte Erstreckung des Tariflohns auf diese Arbeitnehmer wäre mit Hilfe des Entsendegesetzes möglich, das bisher aber nicht für die Fleischindustrie gilt. Falls sich dieser Weg zu einem Mindestlohn als nicht gangbar erweise, sei die BDA auch für eine Anwendung des bisher nie genutzten Mindestarbeitsbedingungengesetzes offen, sagte Göhner. Dieses ermöglicht Mindestlöhne für Branchen ohne Tarifvertrag.
Quelle: dts Nachrichtenagentur