BDB: Senkung des Freibetrages trifft auch Kleinsparer
Archivmeldung vom 17.11.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Bundesverband Deutscher Banken (BDB) fordert alle Sparer auf, ihre Geldanlagen im Hinblick auf die geplante Kürzung des Sparer-Freibetrages zu überprüfen. Die in Aussicht gestellte Kürzung wird dazu führen, dass bereits kleine Sparvermögen steuerpflichtig werden.
Bei einer jährlichen Verzinsung von beispielsweise
drei Prozent bleibt bisher ein Anlagebetrag von 47.366 Euro
(Sparer-Freibetrag 1.370 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschbetrag)
steuerfrei.
Wird der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro gekürzt,
besteht bereits für Ersparnisse von über 25.000 Euro für einen Teil der
Erträge Steuerpflicht - eine jährliche Verzinsung von drei Prozent
unterstellt.
Besonders aufpassen müssen Sparer bei auf- oder
abgezinsten Sparbriefen und bei Bundesschatzbriefen Typ B. Diese
Anlagen sind regelrechte 'Steuerfallen'. Hier werden die Zinsen über
einen Anlagezeitraum von mehreren Jahren angesammelt und sind erst am
Ende der Laufzeit bzw. bei Rückgabe einschließlich Zinseszinsen
steuerpflichtig. Demzufolge kann die Steuerbelastung überraschend groß
werden.
Kommt es zur Senkung des Sparer-Freibetrages auf 750
Euro, muss der Sparer bei Bundesschatzbriefen Typ B zum Beispiel schon
bei Anlagebeträgen von etwa 4.000 Euro damit rechnen, am Ende für einen
Teil seiner Zinsen Einkommensteuer zu zahlen - selbst wenn es seine
einzigen Ersparnisse sind.
Der Sparer ist deshalb gut beraten,
die steuerlichen Folgen zu prüfen, bevor er sein Geld anlegt. In vielen
Fällen dürften Anlagen mit jährlichen Zins-Ausschüttungen vorzuziehen
sein.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de