Die Deutsche Bahn soll überhöhte Trassen- und Stationspreise kassiert haben
Archivmeldung vom 09.11.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutschen Bahn (DB) drohen Rückzahlungen im dreistelligen Millionenbereich. Es handelt sich um Trassenpreise und Stationsgebühren, die die Bahn von Nahverkehrsverbünden und privaten Eisenbahnen kassiert hat. Diese sogenannten Infrakstrukturgebühren sollen überhöht gewesen sein. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt. Da die Bahn die Rückzahlungen verweigert, sind beim Landgericht Frankfurt in Sachen Trassenpreise vier Klagen gegen die DB Netz AG anhängig. Erste Gerichtsverhandlungen finden im Dezember sowie im Februar und März statt, berichtet die Zeitung.
Die Bahn nimmt jährlich rund drei Milliarden Euro an Trassenpreisen und mehr als 600 Millionen Euro an Stationsgebühren ein. Die Verkehrsministerien der Länder schätzen, dass die Bahn bundesweit von Ländern und Verkehrsverbünden, den Aufgabenträgern im Schienenpersonennahverkehr, mit bis zu 750 Millionen Euro zu Kasse gebeten werden könnte, wenn die ersten Klagen erfolgreich sind, schreibt das Westfalen-Blatt. Aufgrund der drohenden Forderungen will die Bahn Rückstellungen bilden. Diese Beträge fehlen dann bei den notwendigen Investitionen in das überalterte Schienennetz. Zudem fühlen sich Nahverkehrsverbünde unter Druck gesetzt. Erst wenn die Klagen zurückgezogen würden, könne, wie vorgesehen, auch in die Modernisierung von Schienennetz und Bahnhöfen investiert werden, soll die Bahn deutlich gemacht haben, hieß es bei den Aufgabenträgern. Die Bahn selbst wollte sich zum Thema Rückstellungen nicht äußern. Im Hinblick auf den Streit bei den Stationspreisen spricht die Bahn von einem »Unsicherheitsfaktor bei der Erlösentwicklung«. In einem internen Papier wurden regionale Klageschwerpunkte aufgelistet und den Aufgabenträgern die Summe von strittigen 43,6 Millionen Euro präsentiert. Das Papier wurde im Arbeitskreis Bahnpolitik der Verkehrsministerien der Länder am 25. September in Mainz vorgestellt. Hier kündigte die Bahn auch an, dass die Stationspreise weiter steigen würden. Es handelt sich um Geld, das Station & Service von privaten Eisenbahnunternehmen für jeden Zughalt an den DB-eigenen Bahnhöfen verlangt. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr gibt es in Sachen Stationsgebühren 27 Klageverfahren gegen die Bahntochter Station & Service. Zudem seien Gebühren in einzelnen Bundesländern nur unter Vorbehalt gezahlt worden. Die Rückforderungen bei Trassenpreisen und Stationsgebühren umfassen derzeit mehr als 200 Millionen Euro. Vor Gericht werden aktuell 41 Millionen Euro an Trassenpreisen zurückgefordert. Zudem verhandeln Aufgabenträger mit der Bahn über eine Rückzahlung von weiteren 120 Millionen Euro. Den größten Brocken mit 110 Millionen Euro fordert das Land Sachsen-Anhalt von der Bahn zurück, heißt es in dem Zeitungsbericht.. Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die Privatbahnen und die Bahntochter DB Regio für die Nutzung regionaler Schienenstrecken an die DB Netz AG zahlen müssen. Die Gebühren werden den Eisenbahnunternehmen von den Nahverkehrsverbünden erstattet. Streitpunkt bei den Trassenpreisen sind Regionalfaktoren, die die Bahn seit 2003 erhoben hatte. Bei den Regionalfaktoren handelt es sich um Zuschläge für unrentable Strecken. Diese Zuschläge verteuerten die Trassenpreise in Westfalen-Lippe um bis zu 40 Prozent. Die Bundesnetzagentur hatte die Regionalfaktoren im März 2010 für ungültig erklärt. Sie wurden 2012 komplett abgeschafft. Zudem hatten der Bundesgerichtshof am 18. Oktober 2011 und das Oberlandesgericht Frankfurt am 17. Januar 2012 in Urteilen festgestellt, dass die Billigkeit (Gerechtigkeit) der Infrakstrukturgebühren, die die Bahn erhebt, durch Zivilgerichte überprüfbar ist. Bei den Trassenpreisen hat der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe die Bahn auf eine Rückzahlung von 21 Millionen Euro verklagt. Die Millionenforderung betrifft Verkehrsverträge der Nordwestbahn, der Eurobahn, des Unternehmens Abellio, der Westfalenbahn, der Hellertalbahn und der Bahntochter DB Regio NRW. Der Forderung haben sich der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (Koblenz) angeschlossen, da sie mit einigen Schienenstrecken betroffen sind. Die erste Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt findet am 27. März 2014 statt. Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz verlangt in einem eigenständigen Verfahren von der Bahn zwölf Millionen Euro zurück. Hier findet der erste Gerichtstermin am 19. Februar 2014 in Frankfurt statt. Der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig sowie die Städtebahn Sachsen GmbH verlangen jeweils vier Millionen Euro von der Bahn zurück. Im Fall Leipzig wird beim Landgericht Frankfurt am 12. Dezember verhandelt. Im Fall Städtebahn Sachsen steht noch kein Termin fest.
Quelle: Westfalen-Blatt (ots)