Mütter verzichten wegen ungünstiger Steuerklasse auf Elterngeld
Archivmeldung vom 08.01.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie große Mehrheit verheirateter junger Mütter lässt sich Elterngeld in erheblicher Höhe entgehen, weil sie sich für die ungünstige Steuerklasse V entscheidet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.
Demnach bevorzugen mehr als 99 Prozent der etwa 20 Millionen steuerpflichtigen Ehepartner die Steuerklassenkombination III und V, die dem besser verdienenden Partner ein erheblich höheres Netto-Gehalt verspricht. Dagegen sinkt das Netto-Einkommen des geringer verdienenden Partners durch Klasse V drastisch. Dies ist in 90 Prozent aller Fälle die Ehefrau. Wegen ihres geringeren Netto-Verdienstes fällt jedoch der Anspruch der Ehefrau auf das monatliche Elterngeld deutlich geringer aus. Bei einem Bruttojahresgehalt für den Ehemann von 48.000 Euro und von 24.000 Euro für die Ehefrau ist ihr Netto-Gehalt in der Steuerklasse V um 2.872 Euro pro Jahr geringer als in der Steuerklasse IV, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Ihr Anspruch auf Elterngeld sinkt daher um 140 Euro monatlich gegenüber der für sie günstigeren Steuerklasse IV, rechnet das Bundesfinanzministerium vor. Auch ihr Krankengeld sei 243 Euro und ihr Arbeitslosengeld 149 Euro geringer als in Steuerklasse IV. Dem Papier zufolge hat sich die Zahl der Eheleute, die sich für die Steuerklasse IV entscheiden, zwischen 2011 und 2015 auf knapp 76.000 verdoppelt. Das sind allerdings weniger als 0,5 Prozent aller Ehepartner. Das so genannte Faktorverfahren mit der Steuerklassenkombination IV/IV würde die Gleichstellung von Frauen erheblich voranbringen, so die Grünen. "Leider ist es weitgehend unbekannt", sagte Grünen-Finanzexpertin Lisa Paus. "Wir fordern, das Faktorverfahren zum Regelverfahren für die Besteuerung von Ehepartnern zu machen."
Quelle: Rheinische Post (ots)