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Alma Mater: Gericht bestätigt Dr. Dr. Batliner korrektes Verhalten als Stiftungsrat

Archivmeldung vom 25.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vor einiger Zeit ist in den Medien die Meldung erschienen, dass gegen Dr. Dr. Herbert Batliner eine Klage wegen unberechtigter Begünstigung im Zusammenhang mit derAlma Mater Stiftung im Gesamtbetrag von CHF 2,4 Mio. eingereicht wurde.

In diversen Medien wurde versucht, Dr. Dr. Batliner aufgrund einer Schenkung eines unrechtmässigen Verhaltens zu bezichtigen.

Das Landgericht Vaduz hat nunmer in erster Instanz mit Urteil vom 14. Juni 2007 entschieden, dass sämtliche Vorwürfe gegen Dr. Dr. Batliner ungerechtfertigt seien. Die Klage gegen Dr. Dr. Batliner wurde zur Gänze abgewiesen. Zudem muss die Stiftung Dr. Dr. Batliner und Hans Gassner rd. Schweizer Franken 115'000,-- an Prozessentschädigung bezahlen.Im Prozess wurden Dr. Dr. Batliner und Hans Gassner vom Kanzleipartner Dr. Dr. Batliners, RA Dr. Johannes Gasser, vertreten.

Quelle: Pressemitteilung Dr. Dr. Batliners, & Dr. Gasser

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