Arbeitsagenturen zahlen immer weniger Arbeitslosengeld
Archivmeldung vom 06.04.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr so wenig für Lohnersatzleistungen ausgegeben wie seit 18 Jahren nicht mehr. "Die Arbeitslosenversicherung trägt immer weniger zur Sicherung Arbeitsloser bei", heißt es in einer Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die dem Tagesspiegel vorliegt.
Nur noch eine Minderheit der Arbeitslosen habe überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Zudem sei die Höhe der ausgezahlten Beträge gesunken - oft so stark, dass Erwerbslose zusätzlich Hartz-IV-Leistungen beantragen müssten.
Habe die Bundesagentur für Arbeit 2004 noch 29 Milliarden Euro an Arbeitslosengeld I ausgezahlt, seien es nach den Kürzungen im Rahmen der Agenda 2010 im vergangenen Jahr nur noch 13,9 Milliarden gewesen. Diese Entwicklung werde sich fortsetzen. "Auch bei einer weiteren Eintrübung am Arbeitsmarkt wird das Ausgabevolumen für Arbeitslosengeld immer noch weit niedriger liegen als in den ersten sieben Jahren dieses Jahrzehnts", erwarten die Gewerkschaften.
Insgesamt erhielten laut DGB nicht einmal 30 Prozent der Arbeitslosen das Arbeitslosengeld I - die meisten Menschen ohne Job hätten nur Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder bekämen gar nichts. "1992 beispielsweise haben noch gut 56 Prozent der Arbeitslosen Lohnersatzleistungen ... erhalten", vergleicht der DGB. Zudem gingen die gezahlten Beträge zurück. 2008 habe ein Erwerbsloser im Schnitt 733 Euro im Monat bekommen, 17 Euro weniger als 2007 und 30 Euro weniger als 2006. "Die Kaufkraft des ausgezahlten Arbeitslosengeldes hat sich so in den letzten Jahren spürbar verringert", heißt es. Das Arbeitslosengeld I liege oft sogar unterhalb des Existenzminimums. 97000 Personen hätten im September 2008 daher zusätzlich Hartz-IV-Leistungen beantragen müssen. "Gut jeder neunte Empfänger von Arbeitslosengeld ist auf ergänzende staatliche Fürsorge angewiesen", rechnet der DGB vor.
Damit diese Quote nicht zunimmt, verlangt der DGB Änderungen bei den Anspruchsfristen. Bislang bekommt nur Arbeitslosengeld I, wer in den vergangenen zwei Jahren zwölf Monate beschäftigt war. "Insbesondere Leiharbeitskräfte und befristet Beschäftigte drohen bei Verlust des Arbeitsplatzes direkt zum Hartz-IV-Fall zu werden", warnt der DGB. Daher müsse die Frist von zwei auf drei Jahre erhöht werden.
Quelle: Der Tagesspiegel