Im Kampf für den Verbraucherschutz - Mindestens 203 Klagen gegen Ryanair
Archivmeldung vom 21.12.2018
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Freigeschaltet durch André OttDas Portal für Fluggastrechte Aviclaim beginnt damit, mindestens 203 Klagen für Forderungen von Entschädigungszahlungen gegen Ryanair vorzubereiten. Grund für die hohe Anzahl an Forderungen sind die enormen Flugausfälle im vergangenen Sommer aufgrund von Streiks bei der irischen Fluggesellschaft. Bis heute weigert sich Ryanair allerdings seine Passagiere angemessen zu entschädigen, da die Streiks von ihnen als außergewöhnlicher Umstand dargestellt werden. Aviclaim hat darüber eine andere Meinung und zieht gegen die Fluggesellschaft in hoher Zahl vor Gericht.
Der kooperierende Rechtsanwalt und langjähriger Experte für Fluggastrechte, Rüdiger Wittkop bekräftigt die Entscheidung: "Die Fluggesellschaft versucht hier finanzielle Einbußen zu kompensieren, die sie selbst verursacht hat. Dass dies nicht zu Lasten der Verbraucher gehen darf, hat auch der EuGH im Rahmen der Streiks bei der TUI entschieden."
Dieses Urteil unterstreicht den Stellenwert des Verbraucherschutzes und widerspricht den Ablehnungen der Entschädigungsforderungen durch Ryanair.
"Wir sind davon überzeugt, dass die Passagiere, die Opfer des Personalkonflikts von Ryanair wurden, einen Anspruch auf Entschädigung haben. Mittlerweile belaufen sich unsere offenen Ansprüche wegen der streikbedingten Flugausfälle gegenüber Ryanair auf mehr als 400.000EUR. Die Opfer der Schikanen von Ryanair warten lange genug auf ihre Entschädigung. Deshalb werden wir nun Klagen einleiten, um diese Forderungen durchzusetzen.", sagt der Gründer von Aviclaim, Remco Kuilman.
Auf der Website von Aviclaim ist nun eine Liste mit bereits 203 Ryanair-Flügen des vergangenen Sommers zu finden, für die eine Klage eingereicht wird.
Vor kurzem hatte bereits die britische Luftverkehrsbehörde CAA rechtliche Schritte gegen Ryanair angekündigt und gefordert, dass die betroffenen Passagiere entschädigt werden sollen. Als Reaktion darauf beendete Ryanair die Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle ADR.
Quelle: Aviclaim (ots)