AvP-Insolvenz: Kassen und Apothekerverband schützen Apotheken vor finanziellen Engpässen
Archivmeldung vom 12.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttNach der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP werden fünf Ersatzkassen die betroffenen Apotheken schnell und unbürokratisch vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. Dazu haben BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) mit dem Deutschen Apotheker Verband (DAV) eine Vereinbarung abgeschlossen.
Sie beinhaltet eine Abschlagszahlung für den September dieses Jahres an die neuen Dienstleister der Apotheken. Außerdem können vormalige Kunden der AvP Leistungen aus den Monaten August und September noch bis zum 31. Dezember abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen. Unabhängig von der Vereinbarung werden die genannten Kassen Rechnungsbeanstandungen (sogenannte Retaxationen) frühestens ab Anfang des Jahres 2021 mit den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken verrechnen.
Rund 3.000 Apotheken in Deutschland betroffen
Mit den vereinbarten Maßnahmen wollen die fünf Ersatzkassen und der DAV die Apotheken, die nach der Insolvenz ihres bisherigen Abrechnungszentrums finanzielle Engpässe befürchten müssen, unbürokratisch unterstützen. Die AvP hatte Mitte September Insolvenz angemeldet. Der Dienstleiter wickelte die Abrechnungen von etwa jeder sechsten Apotheke in Deutschland mit den Krankenkassen ab. Dafür reichte er die Rezepte gebündelt bei den Kassen ein und leitete die Zahlungen anschließend an die Apotheken weiter. Rund 3.000 Apotheken müssen nach der Insolvenz mit finanziellen Verlusten rechnen. Die fünf Ersatzkassen versichern insgesamt rund 17,4 Millionen Menschen in Deutschland.
Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (ots)