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Elterngeld: Väterbeteiligung mit 27,3 % auf neuem Höchststand

Archivmeldung vom 27.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen, hat einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Väter von 181 000 der insgesamt rund 663 000 im Jahr 2011 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 27,3 %. Damit ist die Väterbeteiligung gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich um 2 Prozentpunkte angestiegen. Mütter bezogen in durchschnittlich 95 % der Fälle Elterngeld.

Die höchste Väterbeteiligung gab es wie schon in den letzten Jahren in Bayern (35,8 %) und Sachsen (35,6 %). Sie war dort somit mehr als doppelt so hoch wie im Saarland, das mit 17,5 % nach wie vor das Schlusslicht bildet.

Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte wies die thüringische Stadt Jena mit 47,2 % die höchste Väterbeteiligung auf, gefolgt vom bayerischen Landkreis Cham (46,2 %). In mehr als jedem dritten Kreis (in 143 von insgesamt 402 Landkreisen und kreisfreien Städten) lag die Väterbeteiligung mittlerweile über 30 %. Die geringsten Werte gab es in den nordrhein-westfälischen Städten Hagen und Gelsenkirchen mit jeweils rund 10 %.

Veränderungen bei der Dauer der Inanspruchnahme gab es hingegen kaum. Nach wie vor bezogen etwas mehr als drei von vier Vätern (77 %) Elterngeld für maximal zwei Monate. Nur knapp 7 % der Väter nimmt die Leistung für zwölf Monate in Anspruch. Mütter bezogen weiter in neun von zehn Fällen das Elterngeld für zwölf Monate.

Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1 204 Euro und war damit nach wie vor mehr als ein Drittel (39 %) höher als der vergleichbare Anspruch von Müttern (868 Euro).

Dabei gibt es jeweils deutliche regionale Unterschiede. So betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, in den meisten süddeutschen und westdeutschen Kreisen über 1 200 Euro. Die Kreise, in denen der Anspruch niedriger als 1 000 Euro war, liegen hingegen fast ausnahmslos in den ostdeutschen Bundesländern. Bei den Müttern zeigt sich ein ähnliches Bild: Auch hier lag der Elterngeldanspruch insbesondere in den west- und süddeutschen Kreisen deutlich über dem in den ostdeutschen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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