"Bild": Minister bekommen bis zu acht Mal so hohe Pensionen wie Altersrentner
Archivmeldung vom 25.10.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtBeamte und Abgeordnete haben rund drei Mal so hohe Ruhegelder wie Rentner, Minister sogar bis zu acht Mal so hohe. Wie "bild.de" unter Berufung auf den bisher unveröffentlichten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung meldet, können Abgeordnete und Minister im Bund und allen Ländern zudem weit vor dem gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren in den Ruhestand gehen.
Dem Regierungsbericht zufolge erhielten Altersrentner über 65 Jahre Ende vergangenen Jahres im Schnitt 985 (Ost: 1079) Euro im Monat aus der Rentenkasse. Eine Rentnerin bekam 484 (Ost: 715) Euro. Die Hinterbliebenenrenten betrugen 223 (Ost: 268) Euro für einen Witwer und 579 (Ost: 616) Euro für eine Witwe.
Erheblich besser stehen sich laut "bild.de" ehemalige Beamte. Ein früherer Staatsdiener im Bund bekam dem Regierungsbericht zufolge im Schnitt 2750 Euro Pension, ein Landesbeamter 2940 Euro und ein Gemeindebeamter 2840 Euro im Monat. Eine Bundesbeamten-Witwe erhielt im Schnitt 1580 Euro und eine Landesbeamten-Witwe 1690 Euro. Noch stärker fällt der Unterschied beim Vergleich zu den Politiker-Pensionen aus. Der Bundestag zahlte seinen rund 800 Abgeordneten-Pensionären im Schnitt 3004 Euro Pension. Die rund 350 Hinterbliebenen der Bundes-Parlamentarier bekamen im Schnitt 2029 Euro - rund vier Mal so viel wie eine Witwe aus der gesetzlichen Rente erhält.
Ähnlich gut versorgt sind die ehemaligen Parlamentarier in den 16 Bundesländern. So bekommen Ex-Abgeordnete in Bayern 3126 Euro, in Baden-Württemberg 2792 Euro und in Rheinland-Pfalz 2724 Euro Pension. Nur in den Teilzeit-Parlamenten der Stadtstaaten Hamburg (314 Euro) und Bremen (977 Euro) fallen die Pensionen vergleichsweise gering aus.
Insgesamt zahlen der Bund und die Länder rund 112 Millionen Euro im Jahr für die Pensionen der Abgeordneten und ihrer Hinterbliebenen. Schwindelerregend sind die Höhen der Ministerpensionen. Am meisten erhielten die zwölf früheren Minister in Nordrhein-Westfalen: 8012 Euro im Monat - acht Mal so viel wie ein Durchschnittsrentner. Selbst die Hinterbliebenen der NRW-Minister bekamen im Schnitt jeder noch 5106 Euro im Monat.
Üppig kassiert wird auch in Hamburg (6612 Euro), Baden-Württemberg (6215 Euro) und Rheinland-Pfalz (5914 Euro). Dagegen erhielten die derzeit 78 ehemaligen Bundesminister im Durchschnitt 4565 Euro im Monat. Ende 2011 erhielten insgesamt 258 ehemalige Minister und 133 Witwen/Witwer in Bund und Ländern Pensionen. Kosten für die Steuerzahler: 40,7 Millionen Euro.
Ausführliche Aufstellungen zu den Ruhegehaltsregeln von Abgeordneten und Ministern im Alterssicherungsbericht zeigen zudem, dass die Rente mit 67 für Abgeordnete und Minister ein Fremdwort ist. Zwar haben der Bund und einige Länder die Regelaltersgrenze auf 67 erhöht, aber es gelten großzügige Ausnahmen. Bei längerer Mitgliedschaft in den Parlamenten können Abgeordnete schon mit 55 (Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein) oder 57 (Bundestag, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen) in Pension.
Bei Ministern geht es noch lockerer zu: In Hamburg und Hessen können sie schon regulär mit 55 in Pension. In anderen Ländern (Brandenburg, Niedersachsen, NRW, Saarland und Sachsen-Anhalt) gibt"s die Pension mit 55 erst nach längerer Amtszeit. Ansonsten wird das Altersgeld nach mehreren Jahren im Amt schon mit 57 (Baden-Württemberg), 59 (Bremen), 60 (Bund, Thüringen) oder 62 Jahren (Bayern, Schleswig-Holstein) gezahlt.
Am großzügigsten sind die Regelungen dem Regierungsbericht zufolge in Sachsen und Berlin. Dort gelten nach 7,75 beziehungsweise zehn Jahren Dienstzeit überhaupt keine Altersgrenzen. Ein Politiker, der mit 30 Minister oder Senator wurde, könnte demnach schon mit knapp 38 beziehungsweise 40 Jahren eine lebenslange Pension genießen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur