Teilzeitarbeit im Einzelhandel Bundesarbeitsgericht kippt Tarif-Regelung
Archivmeldung vom 20.03.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKassiererinnen bekommen mehr Geld: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Teilzeitkräften im Einzelhandel die Zahlung einer "Funktionszulage" in Höhe von vier Prozent ihres jeweiligen Gehalts zugesprochen, wenn sie im Wochendurchschnitt mehr als 63 Prozent ihrer Arbeitszeit an der Ausgangskasse stehen.
Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagausgabe). Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi feiere das Grundsatzurteil angesichts der beginnenden Tarifrunde für die bundesweit 2,7 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel als Sieg, schreibt das Blatt. Teilzeitkräfte in den SB-Märkten mussten bisher wie die Vollzeitbeschäftigten mindestens 24 Wochenstunden an der Kasse stehen, wenn sie den Zuschlag haben wollten. Diese Kassen-Stundenzahl konnten aber nur wenige Teilzeitkräfte erreichen. Nun steht ihnen die Funktionszulage anteilig zu.
Eine Halbtagskraft mit 19 Arbeitsstunden pro Woche müsse jetzt davon nur noch mindestens zwölf (statt bisher 24) Wochenstunden an der Kasse stehen, um die vier Prozent Zulage zu bekommen, schreibt die MZ. Laut Mitteldeutscher Zeitung wurde damit eine entsprechende Regelung im Manteltarifvertrag aller ostdeutschen Länder (außer Mecklenburg-Vorpommern) gekippt. Somit kommen auf die Arbeitgeber insgesamt zusätzliche Zahlungen in Millionenhöhe zu. In Ostdeutschland arbeiten bis zu zwei Drittel der Einzelhandels-Beschäftigten im Teilzeitbereich unter 30 Wochenstunden.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung