Im Jahr 2018 waren 4 Millionen Menschen selbstständig tätig
Archivmeldung vom 23.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttUmsatzeinbrüche durch wirtschaftliche Krisensituationen wie aktuell in der Corona-Pandemie können Selbstständige besonders hart treffen, denn sie tragen das volle Risiko für ihr unternehmerisches Handeln. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im Jahr 2018 von den 41,9 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland 4,0 Millionen (9,6 %) selbstständig tätig.
1,8 Millionen von ihnen führten ein Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten, 2,2 Millionen waren als sogenannte SoloSelbstständige ohne Beschäftigte unternehmerisch tätig. Die meisten Selbstständigen (586 000 Personen) waren 2018 laut den Ergebnissen des Mikrozensus im Wirtschaftsabschnitt "Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen" tätig. Der zweitgrößte Wirtschaftsabschnitt der selbstständig Tätigen war mit 501 000 Personen der Handel einschließlich der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Danach folgte das Baugewerbe mit 467 000 Selbstständigen.
77,7 Milliarden Euro aus freiberuflicher Tätigkeit als Haupterwerbsquelle im Jahr 2015
Im Jahr 2015 erfasste die Lohn- und Einkommensteuerstatistik gut 2,1 Millionen Steuerfälle mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Für 1,3 Millionen Personen (61 %) war die freiberufliche Tätigkeit die Haupterwerbsquelle, aus der sie Einkünfte in Höhe von 77,7 Milliarden Euro erzielten.
Bei den Freiberuflerinnen und Freiberuflern werden verschiedenartige Berufsgruppen zusammengefasst, die von den Auswirkungen des Corona-Virus derzeit in unterschiedlichem Ausmaß belastet werden. So bangen viele freiberuflich Tätige im Kulturbetrieb aufgrund abgesagter Veranstaltungen um ihre Existenz. Gut 115 000 Selbstständige in künstlerischen Berufen erwirtschafteten laut Lohn- und Einkommensteuerstatistik im Jahr 2015 Einkünfte in Höhe von fast 2,8 Milliarden Euro.
Methodische Hinweise:
Ein direkter Vergleich der Ergebnisse des Mikrozensus mit den Daten aus der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik ist aufgrund unterschiedlicher Abgrenzungen der Wirtschaftsabschnitte bzw. Berufsgruppen nicht möglich.
Die Berechnungen basieren auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar. Spenden an politische Parteien oder Stiftungen sind nicht in den Auswertungen enthalten, ebenso wenig Kleinstspenden, die nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)