VKU-Littering-Studie zu Plastikabfällen nicht nachvollziehbar
Archivmeldung vom 20.08.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Zigarettenverband DZV hat die heute durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und VKU-Präsident und Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) vorgestellte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisiert.
Die Studie ist nach Auffassung des Zigarettenherstellerverbandes ungeeignet, um auf sie politisch weitreichende Entscheidungen zu gründen. Zigarettenkippen spielen mengenmäßig, sowohl im Volumen als auch beim Gewicht, im Aufkommen des öffentlichen Abfalls eine eher untergeordnete Rolle mit nur 1-1,5% (Gewicht) und 0,9-1,2% (Volumen) am Einwegplastik-Abfall.
Dennoch sollen die Hersteller von Tabakproduktfiltern fast doppelt so viel zahlen wie die Getränkebecherhersteller (225 Mio. EUR versus 120 Mio. EUR Becher: >4% Gewicht / fast 20% Volumen). In der Studie werden keine einzelnen Kostenberechnungsfaktoren erläutert. Zwar wird erläutert, dass die Kostenaufwände für Tabakproduktfilter z.T. per Stück veranschlagt (Streumüll) werden und die Kosten für die Infrastruktur bei den Papierkörben mitbedacht wurden. Die dieser Annahme zugrunde liegenden Rohdaten werden jedoch nicht genannt. Es wird nicht klar, wie das von VKU beauftragte Institut INFA von Stichproben-Daten auf Stückzahlen gekommen ist. Unklar ist, ob gezählt, gerechnet und/oder gewogen wurde. "Selbst wenn die Ergebnisse der Studie über den mengenmäßigen Anteil stimmen würden, sind dennoch die Kostenberechnungen nicht transparent und nicht nachvollziehbar für Tabakproduktfilter", sagte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke heute in Berlin.
Zigarettenhersteller setzen bei fast allen Zigaretten Filter ein, um die gesetzlich zulässigen Höchstwerte an Nikotin, Kohlenmonoxid und Teer nicht zu überschreiten. Über die Hälfte der Zigarettenabfälle wird über den Hausmüll entsorgt, für den die Verbraucher bereits hohe Entsorgungsgebühren an die kommunalen Entsorger zahlen müssen. Auch im Umfeld von Beherbergungsbetrieben und Gaststätten werden Zigarettenabfälle ordnungsgemäß gegen Gebühr entsorgt. Im Rahmen einer Mischkalkulation und über Straßenreinigungsgebühren zahlen die Verbraucher schon heute für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, die im öffentlichen Raum entstehen, darunter auch Zigarettenabfälle. Nur ein kleiner Teil der Verbraucher entsorgt Zigarettenabfälle illegal in die Umwelt oder im öffentlichen Straßenraum durch achtloses Wegwerfen. Nicht die Hersteller sind dafür verantwortlich, sondern einzelne Verbraucher. Hier gibt es ein Vollzugsdefizit bei der Verfolgung dieser schon heute mit empfindlichen Bußgeldern zu ahndenden Ordnungswidrigkeiten. Neben dem Ordnungsrecht muss hier mit Sensibilisierungsmaßnahmen reagiert werden.
Die Mitgliedsunternehmen des DZV bekennen sich zu ihrer Produktverantwortung und engagieren sich bereits in erheblichem Maße mit Anti-Littering-Kampagnen sowie einem hohen finanziellen Aufwand für Maßnahmen der Abfallvermeidung, bspw. mit Taschenaschenbecheraktionen an Nord- und Ostsee. Der DZV und seine Industriepartner haben bereits zu Beginn des Jahres eine Studie zu Zigarettenabfällen in Auftrag gegeben; mit Ergebnissen ist im Herbst zu rechnen. Um die notwendige Kostentransparenz und Kosteneffizienz herzustellen, fordert der DZV, die vorgesehene Kostenanlastung der Hersteller auf unabhängige Daten zu stützen. Der VKU ist in diesem Verfahren kein unabhängiger Akteur, seine Mitglieder verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen. Deshalb können auch keine Kostenentscheidungen auf Daten des VKU und seiner Beauftragten gestützt werden.
Der effektivste und effizienteste Weg hierzu scheint uns vorrangig eine gemeinsame privatwirtschaftliche Organisationsform der Finanzierung durch alle betroffenen Branchen zu sein, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und zugleich durch eine zentrale Stelle als beliehene Behörde hoheitliche Aufgaben wie Kostenfestsetzung und -verteilung wahrnimmt. Hierfür ist es zweckmäßig, an bereits bestehende Strukturen im Verpackungsgesetz anzuknüpfen und das Verpackungsgesetz zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie in seinem Anwendungsbereich zu erweitern.
Littering ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und der Konsument sollte im Zentrum der Verantwortung stehen. Eine pauschale und einseitige Kostenübernahme der Entsorgungskosten durch die Hersteller ist nicht zielführend gegen "Littering". Diese Verschiebung der Verantwortung ändert nicht das Fehlverhalten von Konsumenten, hat keine Lenkungswirkung und führt nicht zu weniger Abfall. Aus Sicht des DZV gibt es für diese Problematik keine schnelle Lösung durch eine einzelne Maßnahme. Neben einer stärkeren Sanktionierung und Umwelterziehung müssen auch geeignete Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Quelle: Deutscher Zigarettenverband (DZV) (ots)