Prokon New Energy: Rückstände bei der Zahlung von Ausschüttugnsgarantien
Archivmeldung vom 21.03.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlMit Hinweis auf die schwierige Marktsituation und mehrere windschwache Jahre werden von der Prokon Unternehmensgruppe derzeit Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie an die Kommanditisten der New Energy Fonds III, IV und V verweigert. Als Grund für den Liquiditätsengpass nannte Prokon-Geschäftsführer Kirchner gegenüber dem Brancheninformationsdienst fondstelegramm auch die verzögerte Zahlung der Planungshonorare der durch Prokon realisierten Windparks.
Anlegeranwalt Mathias Nittel sieht die stockenden Garantiezahlungen als deutliches Warnsignal für die Anleger. „Es zeigt sich, dass die den Anlegern insbesondere durch die Werbung der Prokon suggerierte Sicherheit der Beteiligungen eben nicht gegeben ist.“ In den Fondsprospekten wurde eine Ausschüttungsgarantie werblich besonders herausgestellt, die bei nicht ausreichenden Erträgen der Fondsgesellschaft die Rückzahlung der Einlagen und der hohen Verzinsung sichern sollte. „Doch diese Sicherheit hängt ganz entscheidend von der wirtschaftlichen Lage der Garantiegeberin ab“, stellt Nittel fest. „Mit einem Sparbuch, bei dem das eingelegte Kapital sicher ist, kann man eine solche Unternehmensbeteiligung nicht vergleichen.“
fondstelegramm kritisierte vor wenigen Tagen, dass den
Anlegern im Fall Prokon durch Garantien Sicherheit suggeriert und dadurch auch
eine Zielgruppe angesprochen wurde, die ansonsten die spekulative Fondsart nicht
gewählt hätte. So sei für eine Beteiligung an Prokon Fonds mittels
Postwurfsendung an alle Haushalte geworben worden. Diese trug die Überschrift
„Frischer Wind für Ihr Vermögen – Mehr als nur ein Sparbuch“.
Diese Verharmlosung von Risiken einer solchen Beteiligung begründet nach Ansicht von Witt Nittel, Rechtsanwälte möglicher Weise Schadenersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren sowie den Vertrieb. „Jeder Anleger sollte prüfen, ob er über das Risiko des Totalverlusts seiner Einlage wirklich informiert wurde, oder ob ihm vorgegaukelt wurde, die Fondsbeteiligung sei mit einer Sparbuchanlage vergleichbar.“ In letzterem Fall sieht Anwalt Nittel grundsätzlich die Möglichkeit, die Beteiligung im Wege des Schadenersatzes ohne Verluste zu beenden.
Die Prokon Unternehmensgruppe hat nach eigenen Angaben seit 1998 20 Windparks mit 160 Windkraftanlagen realisiert. Mehr als 9.100 Anleger haben sich mit rund 172 Mio. € an Prokon-Fonds beteiligt.
Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwalt Mathias Nittel