Wohlfahrtsverbände missbrauchen Ehrenämter für Billigjobs
Archivmeldung vom 01.07.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMehrere Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie oder Deutsches Rotes Kreuz missbrauchen nach Recherchen des ARD-Magazins "Panorama" die abgabenrechtlich begünstigte Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt zum Einsparen von Lohnkosten. Der Trick: Ein Teil des Lohns wird als steuer- und abgabenbefreite Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche (sogenannte "Übungsleiterpauschale") deklariert. Nur für den Rest, meist ein Billiglohn, zahlen die Arbeitgeber Sozialabgaben.
Dadurch reduzieren sie ihre Sozialabgaben auf ein Minimum. Denn diese Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche ist nach dem Einkommenssteuergesetz bis zu einer Summe von 2100 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenbefreit.
Durch derartige Praktiken schaffen die Wohlfahrtsverbände nach "Panorama"-Recherchen Beschäftigungsverhältnisse ohne ausreichenden Sozialversicherungsschutz. Adalbert Evers, Professor für Vergleichende Gesundheits- und Sozialpolitik an der Universität Gießen, stellt fest, dass es so zu beträchtlichen Steuereinbußen, Mindereinnahmen für die Sozialkassen und einer Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse komme.
"Die Wohlfahrtsverbände nutzen offensichtlich eine Regelungslücke", moniert auch der Vorsitzende des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement im Deutschen Bundestag, Markus Grübel (CDU). Er fordert vom Finanzministerium eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes, um eine Lohnzahlung in Verbindung mit einer Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter auszuschließen. Das Bundesfinanzministerium erklärt, es lägen keine Erkenntnisse über solche Lohnkombinationen vor. Es sei Aufgabe der Finanzbehörden, "etwaigem Gestaltungsmissbrauch" nachzugehen. Anlass zu einer Nachbesserung des Gesetzes sehe man nicht.
Dass diese Missbrauchspraxis tatsächlich weit verbreitet ist, belegen "Panorama"-Recherchen. Auf Nachfrage bestätigen mehrere große Wohlfahrtsverbände, die Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt zu nutzen, um Löhne im Niedriglohnbereich aufzustocken. Bei bestimmten Tätigkeiten, so die Sprecherin des Deutschen Caritasverbandes, Claudia Beck, sei es rechtlich möglich und zulässig, eine geringfügige Beschäftigung (Minijobs bis 400 Euro) mit einer Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt zu verbinden, um Angebote "unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen anbieten zu können".
Auch bei der Diakonie wird die Kombination von Minijob und solchen Aufwandsentschädigungen genutzt. Die Bruderhaus-Diakonie in Reutlingen gibt gegenüber "Panorama" zu: "Es ist eine Steuerfreigrenze oder eine Sozialversicherungsgrenze, die der Gesetzgeber eingeräumt hat, und insofern wäre ja ein Arbeitgeber dumm, wenn er so etwas nicht mit ausschöpfen würde."
Genaue Angaben über die Häufigkeit derartiger Gehaltskonstrukte macht indes keiner der angefragten Verbände. Das Diakonische Werk teilt dazu mit, man erhebe keine Statistik über die Anzahl solcher Ehrenamtlicher.
"Panorama": Donnerstag, 1. Juli, 21.45 Uhr, Das Erste
Quelle: NDR / Das Erste