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Landesdatenschutzbeauftragte warnen kleine Unternehmen

Archivmeldung vom 17.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Warnen, melden & anzeigen (Symbolbild)
Warnen, melden & anzeigen (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Fast die Hälfte der 16 Landesdatenschutzbeauftragten warnt davor, dass kleine und mittlere Unternehmen die neuen EU-Datenschutzregeln nicht fristgerecht umsetzen werden. Das geht aus einer Befragung aller Landesdatenschutzbeauftragten durch die Zeitungen der Funke-Mediengruppe hervor.

Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, beobachtet, dass ein Drittel der Unternehmen bei der Umsetzung noch die notwendige Entschlossenheit vermissen lasse. "Ein weiteres Drittel ist zwar auf dem Weg, wird eine fristgerechte Umsetzung jedoch nicht mehr schaffen", sagt er. Von der Hamburger Behörde heißt es, bei kleinen und mittleren Unternehmen "wird in der Beratungspraxis oft deutlich, dass grundlegende Fragen wenige Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung noch nicht geklärt sind und eine fristgemäße Umsetzung unwahrscheinlich ist".

Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass nur die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen am 25. Mai gesetzeskonform arbeiten werde. Auch in Sachsen-Anhalt schätzt die Behörde, dass eine "vollständige fristgerechte Umsetzung zumal bei vielen KMU nicht möglich sein wird." Die autorisierten Zitate: Stefan Bink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg: "Geschätzt ein Drittel der Unternehmen lässt aber noch die notwendige Entschlossenheit vermissen, ein weiteres Drittel ist zwar auf dem Weg, wird eine fristgerechte Umsetzung jedoch nicht mehr schaffen." Datenschutzbehörde Hamburg: "Die Vielzahl der Hamburger Großunternehmen bereitet sich unserer Einschätzung nach gewissenhaft auf die Datenschutz-Grundverordnung vor. Bereits vor weit über einem Jahr sind dort in der Regel Arbeitsgruppen eingerichtet worden, die strukturiert und mit hohem Personaleinsatz die unternehmensinternen Prozesse an die neuen Regeln anpassen. Weniger optimistisch stimmt jedoch der Blick auf zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen. Bei diesen wird in der Beratungspraxis oft deutlich, dass grundlegende Fragen wenige Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung noch nicht geklärt sind und eine fristgemäße Umsetzung unwahrscheinlich ist."

Harald von Bose, Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt: "Die meisten Unternehmen in Sachsen-Anhalt sind bestrebt, die Anforderungen der DS-GVO möglichst fristgerecht umzusetzen. Die Nachfrage nach Arbeitshilfen und Beratungen ist hoch. Es ist aber zu erwarten, dass eine vollständige fristgerechte Umsetzung zumal bei vielen KMU nicht möglich sein wird." Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz: "Optimistisch geschätzt gehen wir davon aus, dass etwa die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen am 25.Mai 2018 DSG-VO-konform arbeiten wird."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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