Handwerksverband gegen Mindestlohn für Lehrlinge
Archivmeldung vom 21.12.2013
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserBeim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und in der CDU regt sich Widerstand gegen eine mögliche Einbeziehung von Lehrlingen in den geplanten gesetzlichen Mindestlohn.
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagte der "Saarbrücker Zeitung": "Um die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems zu erhalten, sollte jungen Menschen bis zu einer bestimmten Altersgrenze, zum Beispiel 25 Jahre, kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn garantiert werden".
Auch die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sieht die Gefahr falscher Anreize. Sie verwies darauf, dass die Politik erhebliche Anstrengungen unternehme, um junge Menschen zu qualifizierten Berufsabschlüssen zu führen. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro sei jedoch für junge Menschen viel Geld und könne verführerisch sein. Dies müsse der Gesetzgeber berücksichtigen, sagte Kramp-Karrenbauer der "Saarbrücker Zeitung".
Arbeitgeberpräsident fordert Ausnahmen beim Mindestlohn
Die Arbeitgeber fordern für Langzeitarbeitslose und junge Leute mit geringer Qualifikation Ausnahmen beim geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde: "Wenn für solche Menschen die 8,50 Euro von Anfang zu zahlen sind, wird es für sie noch schwerer, einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden. Das kann doch keiner wollen", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagausgabe). Einige sich die Koalition auf derartige Maßnahmen, könnten die Arbeitgeber hingegen "mit dem Mindestlohn einigermaßen leben".
Union und SPD haben angekündigt, die neue flächendeckende Lohnuntergrenze von 2015 an in ganz Deutschland einzuführen. Die 41 Tarifverträge, in denen in unteren Entgeltgruppen niedrigere Löhne gezahlt werden, sollen aber bis Ende 2016 weiter gelten. Kramer, der vor gut vier Wochen den langjährigen BDA-Präsidenten Dieter Hundt ablöste, warnte davor, die volkswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns zu überschätzen. "Wir haben 42 Millionen Erwerbstätige in Deutschland, aber nur rund zwei Millionen Arbeitnehmer mit einem Vollzeitjob, die weniger als 8,50 Euro verdienen." In der öffentlichen Diskussion werde aber der Eindruck erweckt, als lebe hier ein Volk von Niedriglöhnern. "Das stimmt einfach nicht", sagte der neue Arbeitgeberchef.
Bei der geplanten Mindestlohnkommission hält er es für entscheidend, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen von beiden Seiten akzeptierten Vorsitzenden einigen, der bei einer Pattsituation in dem Gremium das entscheidende Stimmrecht hat. "Es kann nicht sein, dass einmal wir und einmal die andere Seite den Vorsitzenden bestimmt und dann nach zwei Jahren jeweils zurückgenommen wird, was vorher beschlossen wurde", warnte Kramer.
Das Vorhaben der Koalition, Leiharbeiter nach neun Monaten genauso zu bezahlen wie vergleichbare Stammbeschäftigte, bezeichnete er als schwieriges Unterfangen. "Es muss ein Verfahren gefunden werden, bei dem klar ist, wer hier mit wem verglichen wird", sagte er. Sonst komme es dazu, "dass ein Arbeitgeber den Zeitarbeitnehmer Maier nach neun Monaten wie Herrn Schulze von der Stammbelegschaft entlohnen will, Herr Maier aber wie Herr Müller bezahlt werden möchte".
Besser wäre es, wenn sich der Gesetzgeber hier ganz heraushalten und entsprechende Regelungen den Tarifparteien, wie in der Metallindustrie bereits geschehen, überlassen würde. Insgesamt sei bei den Vorstellungen der Koalition für den Arbeitsmarkt aber "vieles im Sinne der Wirtschaft entschärft worden". Die Arbeitgeber könnten mit den Plänen jetzt besser leben, siehe man einmal vom Rentenpaket von Union und SPD ab, so Kramer.
Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)