Finanzbeamte nehmen Kleinwalsertal ins Visier
Archivmeldung vom 22.04.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Bankgeheimnis in Österreich ansässiger deutscher Bank-Filialen für unzulässig erklärt und damit ein Schlupfloch bei der Erbschaftsteuer geschlossen hat, wächst der Druck auf Banken und Schwarzgeld-Besitzer im Kleinwalsertal. Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der deutschen Steuergewerkschaft, warnte Besitzer von unversteuertem Vermögen im Kleinwalsertal vor neuen Ermittlungen der Behörden. "Es kann sein, dass deutsche Finanzämter dort jetzt vermehrt nachfragen", sagte Eigenthaler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Auch vergangene Fälle können jetzt neu aufgerollt werden, die vermeintlich abgeschlossen waren."
Das im Kleinwalsertal angelegte Geldvolumen stehe "in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Aktivität der Region", sagte Eigenthaler. "Es handelt sich in der Regel um Schwarzgeldkonten." Mit dem Urteil der Luxemburger Richter sei das "Ende der Erbschaftsteueroase Österreich" in Sicht, sagte Eigenthaler.
Auch NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), dessen Steuerfahndung für ihre Daten-Ankäufe bekannt ist, begrüßte das Urteil: "Wir können in Europa nicht vollmundig die Geschäfte in Panama und anderen weit entfernten, exotischen Ländern verurteilen und an heimischen Kapitalmärkten beide Augen fest zudrücken", sagte Walter-Borjans den Funke-Zeitungen. "Der Europäische Gerichtshof hat ein überfälliges Machtwort gesprochen", sagte Walter-Borjans. "Das Geschäftsmodell Steuerhinterziehung hat abgewirtschaftet. Diesem Ziel sind wir mit dem Urteil wieder einen Schritt näher gekommen."
Laut dem Urteil des EuGH müssen Filialen deutscher Kreditinstitute in Österreich den deutschen Finanzämtern Auskunft über Konten und Vermögenswerte geben, wenn einer ihrer deutschen Kunden verstorben ist (Urteil C-522/14). Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof in München, hatte den Fall Luxemburg vorgelegt, nachdem sich die Sparkasse Allgäu weigerte, dem Finanzamt Kempten alle Kontenstände ihrer zwischen 2001 und 2008 verstorbenen Kunden offenzulegen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur