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Vergleichsangebote für Markus Frick-Empfehlungen „StarGold“, „StarEnergy“, „Russoil“

Archivmeldung vom 18.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gute Nachricht für Anleger der 3 Frick-Empfehlungen „StarGold“, „StarEnergy“ und „Russoil“: Teilerfolg für Anleger: Firmen aus Frick-Umkreis haben Vergleichsangebote unterbreitet.

Aus einem dem BSZ® e.V. vorliegenden Schreiben vom 10. Juni 2008 geht hervor, dass eine Kanzlei aus dem süddeutschen Raum wohl einen Vergleich wegen der 3 Empfehlungen des Börsenexperten „StarGold“, „StarEnergy“ und „Russoil“ mit den Firmen aus dem Frick-Einflussbereich „Finance Communications GmbH & Co. KG“ und „INCONE GmbH“ geschlossen haben dürfte. Auch Zeugen, die sich beim BSZ® e.V. gemeldet haben, bestätigen dies.

Laut diesem dem BSZ® e.V. vorliegenden Vergleichsangebot erhalten die Anleger in diesen Fällen nach Abzug der Anwaltskosten einen Betrag in Höhe von ca. 20 % des eingesetzten Kapitals zurück.
Begründet wurde die recht geringe Vergleichssumme mit einem eventuell bestehenden Insolvenzrisiko der Firmen.

Der BSZ® e.V. befragt hierzu BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth:

BSZ® e.V: Herr Dr. Späth, wie sehen Sie die aktuellen Vergleichsangebote, die der süddeutschen Kanzlei unterbreitet wurden?

Dr. Späth: Unserer Kanzlei wurden zwar noch keine Vergleichsangebote gemacht. Wir sehen es aber als sehr positives Zeichen, dass inzwischen Vergleichsangebote unterbreitet werden. Zwar kann dies keinesfalls als Schuldeingeständnis von Herrn Frick gewertet werden, da die Vergleichsangebote nicht von ihm persönlich kamen, trotzdem zeigt es, dass es für Geschädigte –zumindestens in den speziellen Fällen- prinzipiell möglich war, einen Teil des Schadens kompensiert zu bekommen. Auch bin ich der Ansicht, dass diese Vergleichsangebote der Firmen nicht gemacht worden wären, wenn man sich beste Chancen ausgerechnet hätte, dass die Ansprüche der Anleger unbegründet gewesen wären, gegen wen auch immer. Auch wir rechnen uns sehr gute Chancen in den Klageverfahren für die Geschädigten aus.

BSZ® e.V.: Gegen wen haben Sie geklagt und warum?

Dr. Späth: Wir sehen Herrn Frick persönlich als den richtigen Anspruchsgegner. Das bestreitet er selber zwar, er beruft sich auf „mangelnde Passivlegitimation“, wir sind jedoch sehr zuversichtlich, die Klagen gegen ihn gut begründen zu können. Auch in einem ersten Einzelfall, der von einer anderen Kanzlei geführt wurde und der vor dem Landgericht Heidelberg im Februar entschieden wurde, wurde Herr Frick persönlich zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und Herr Frick in dem dortigen Fall wohl in Berufung gegangen, wir sind jedoch optimistisch, dass auch das Landgericht Berlin, vor dem wir geklagt haben, den Fall genauso sieht wie das Landgericht Heidelberg.

BSZ® e.V.: Wie beurteilen Sie die Höhe der Vergleichssumme?

Dr. Späth: Es gab bei uns in den letzten Wochen einige Anrufe von Anlegern, die mit der Höhe der ihnen unterbreiteten Vergleichssumme nicht zufrieden waren. Es muss aber deutlich gesagt werden: Die Kanzlei, die den Vergleich geschlossen hat, hat hier meiner Meinung nach sehr gute Arbeit geleistet, mein Glückwunsch an die Kollegen! Hierbei muss man berücksichtigen, dass von dieser Kanzlei wohl sehr viele Anleger vertreten wurden, nach deren eigenen Angaben wohl ca. 400, und jeder dieser Geschädigten hatte nun die Möglichkeit, dass zumindestens ein Teil seines Schadens kompensiert wird. Hierbei muss man immer auch ein eventuell bestehendes Insolvenzrisiko berücksichtigen, sowohl von Herrn Frick als auch von den Firmen aus seinem Umfeld.

BSZ® e.V.: Warum wurden die Vergleichsangebote Ihrer Meinung nach unterbreitet und wie hoch sehen Sie die Chance, dass auch Ihnen Vergleichsangebote unterbreitet werden?

Dr. Späth: Ich vermute, dass die Kanzlei, die die Vergleiche letztendlich geschlossen hat, doch einen recht großen Informationsvorsprung gehabt haben dürfte. Die Hartnäckigkeit der Kanzlei dürfte letztendlich, nach den mir vorliegenden Informationen, ausschlaggebend gewesen sein. Ich denke, dass wir diesen Informationsvorsprung in den letzten Wochen vollständig aufholen konnten.
Auch wir würden uns Vergleichsangeboten nicht generell verschließen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass für die von uns vertretenen Anleger Vergleichsangebote, sollten sie denn tatsächlich gemacht werden, nur dann unterzeichnet werden sollten, wenn sie um einiges höher wären als die der anderen Kanzlei unterbreiteten Vergleichsvorschläge.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass wir nur deutlich weniger Anleger vertreten als die Kanzlei aus dem süddeutschen Raum, nämlich ca. 150, die mit uns zusammen arbeitende Kanzlei CLLB vertritt auch noch einmal ca. 50 Geschädigte, ein mögliches Insolvenzrisiko ist natürlich nie auszuschließen, ich bin jedoch der Meinung, dass bei der Gegenseite durchaus noch genügend Gelder vorhanden sein könnten.
Auch eine andere Frage konnte noch überhaupt nicht geklärt werden: Ob vielleicht die Möglichkeit besteht, noch auf andere Gelder zurück zu greifen, so dass ein mögliches Insolvenzrisiko vielleicht für die Geschädigten sekundär wäre?

Es muss jedoch klar gesagt werden: Die Zeit wird langsam knapp. Meiner Ansicht nach besteht ein Zeitfenster von noch ca. 2-3 Wochen, um in derartige Vergleichs-Verhandlungen einzutreten, danach besteht die Gefahr, dass die Fronten verhärtet sind. Dann ist es meiner Meinung nach für einen Vergleichsschluss zu spät und würde auch niemandem mehr helfen! Wir sind aber, um das ganz klar zu sagen, völlig entspannt, ob uns nun Vergleichsangebote unterbreitet würden oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, so würden wir auch nach wie vor sehr positive Aussichten für die Klageverfahren sehen.

BSZ® e.V.: Herr Dr. Späth, danke für das Gespräch.

Quelle: BSZ® e.V

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