Verbraucherzentrale mahnt Banken ab
Archivmeldung vom 22.08.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bei 43 Banken eine juristische Prüfung der auf den jeweiligen Homepages veröffentlichten Preisverzeichnisse vorgenommen. Dabei wurden die Gebührentabellen von 6 Großbanken, 5 Sparkassen und Raiffeisenbanken, 13 Direktbanken sowie 19 Regionalbanken geprüft.
Im Ergebnis wurde nahezu jedes dritte Kreditinstitut
wegen unzulässiger Klauseln abgemahnt. Gegen 14 Banken hat die
Verbraucherzentrale daher ein Abmahnverfahren eingeleitet. Nicht bei
allen Banken, die online sind, werden die Kunden detailliert über ihre
Preise informiert. Bei einem Institut fehlte das Preisverzeichnis
komplett.
„Am häufigsten abgemahnt haben wir Gebührenklauseln,
die ein Entgelt für die Rückgabe einer Lastschrift vorsahen.“,
erläuterte Markus Lietz, Experte für Geld und Banken bei der
Verbraucherzentrale. Auch für die Übertragung von Wertpapieren zu
Lasten eines Depots darf kein Entgelt verlangt werden, hat der BGH am
30. November letzten Jahres befunden ( Az: XI ZR 49/04).
Pressemitteilung Banktip.de vom 22.08.2005