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Grünes Licht für den Lang-LKW

Archivmeldung vom 28.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Dreiachs-Sattelzugmaschine, Sattelauflieger mit Tandemanhänger
Dreiachs-Sattelzugmaschine, Sattelauflieger mit Tandemanhänger

Foto: Teppo Lainio
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Lang-Lkw ist ein positives Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Klagen der Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen gegen den Feldversuch mit Lang-LKW abzuweisen.

Börner äußert weiter: "Nachdem das höchste deutsche Gericht nun grünes Licht gegeben hat, ist es an der Zeit sich konstruktiv zusammenzusetzen, statt ständig neue Störfeuer zu zünden. Angesichts der immer mehr an ihre Grenzen stoßenden Verkehrsinfrastruktur gilt es, endlich die Stärken und möglicherweise auch Schwächen des Lang-LKW umfänglich im Alltag zu testen. Zumal bislang niemand eine bessere Alternative aufgezeigt hat".

Börner abschließend: "Wir warten nun auf die Zwischenergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Erste Erhebungen bei BGA-Mitgliedern haben die Vorteile des Lang-Lkw bereits bestätigt. Die Kraftstoff- und CO2 Einsparungen von bis zu 30 Prozent sind ein wichtiger Beitrag für eine ökologisch nachhaltige Produktionskette. Zudem stärkt dies den Standort, weil dieses System dazu beiträgt, die begrenzten Verkehrskapazitäten besser auszulasten".

Quelle: BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (ots)

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