Ost-Versicherte sollten Rentenkonten klären
Archivmeldung vom 30.07.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Bundesversicherung für Angestellte (BfA) ruft derzeit alle Versicherten aus der ehemaligen DDR zur Klärung ihrer Renten- versicherungskonten auf.
Da in den neuen Bundesländern die maschinelle
Datenübermittlung von Beschäftigungszeiten, Arbeitsentgelten und
anderen rentenrechtlichen Zeiten erst ab Januar 1992 erfolgt ist,
liegen der BfA Zeiten bis Dezember 1991 oft nicht oder nur teilweise
vor. Die ehemaligen volkseigenen Betriebe sind aber nur bis Ende 2006
zur Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet. Deshalb sollte jetzt
jeder einen Antrag auf Kontenklärung stellen, um sicher zu gehen, dass
dem Rentenversicherungsträger alle Versicherungszeiten vorliegen. Dem
Antrag sollten die entsprechenden Dokumente, wie beispielsweise
Versicherten- und Versicherungsausweise, Arbeits- und
Verdienstbescheinigungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher,
Rentenbescheinigungen sowie Dokumente von Finanzämtern, beiliegen.
Bis
heute haben über 800.000 Versicherte der Jahrgänge 1943 bis 1974 aus
den fünf neuen Bundesländern noch keine Kontenklärung durchführen
lassen. "Gerade diese Versicherten sollten umgehend ihre
Rentenversicherungskonten klären lassen, damit sie auf dem aktuellen
Stand sind. Wenn sich frühere Arbeitsverdienste zum Beispiel nicht mehr
nachweisen lassen, weil es den Arbeitgeber nicht mehr gibt, kann man
diese sich möglicherweise zurzeit noch über Archiv- und
Dokumentationszentren, den so genannten DISOS, die die
Personalunterlagen vieler ehemaliger volkseigner Betriebe verwahren,
beschaffen, so Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der BfA.
Das
entsprechende Antragsformular gibt es im Internet unter www.bfa.de.
Außerdem kann man sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der BfA
näher informieren.
Pressemitteilung Banktip.de vom 29.07.2005