Studie: Juristen verdienen im Staatsdienst weniger als in der Wirtschaft
Archivmeldung vom 09.02.2018
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Freigeschaltet durch André OttRichter und Staatsanwälte verlieren im Gehaltsvergleich mit Juristen in Unternehmen und großen Anwaltskanzleien immer mehr den Anschluss. Zu diesem Ergebnis kommt nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" eine vom Deutschen Richterbund in Auftrag gegebene Studie der Kienbaum Consultants International GmbH.
Ihr zufolge haben sich die Gehälter von Mitarbeitern ohne Führungsrolle in der Wirtschaft und in Kanzleien im 25-Jahres-Vergleich etwa verdoppelt. Der Zuwachs bei den Einkommen für Berufseinsteiger in der Justiz habe hingegen zwischen 1992 und 2017 lediglich 50 Prozent betragen. Wer heute als lediger Richter oder Staatsanwalt in den Beruf einsteige, erhalte im bundesweiten Durchschnitt rund 48.000 Euro brutto im Jahr, so die Studie. Ein vergleichbarer Prädikatsjurist in einem Unternehmen verdiene hingegen im Durchschnitt 87.000 Euro jährlich, während ein Anwalt in einer Großkanzlei auf der ersten Karrierestufe im Schnitt sogar 118.000 Euro pro Jahr erhalte.
Laut der Studie verdienten junge Richter und Staatsanwälte 1992 noch 10.000 Euro weniger im Jahr als vergleichbare Juristen in Unternehmen. Heute betrage die Differenz fast 40.000 Euro. Zwischen den Einstiegsgehältern von Justizjuristen und den Einkünften in Großkanzleien sei der Rückstand in den letzten 25 Jahren von knapp 30.000 Euro auf knapp 70.000 Euro pro Jahr gewachsen. "Angesichts dieser Entwicklung wird es immer schwerer, junge Juristen für eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt zu gewinnen ", sagte das Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, Marco Rech, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Dabei braucht die Justiz gerade in den nächsten Jahren verstärkt Nachwuchs, weil eine gewaltige Pensionierungswelle auf Gerichte und Staatsanwaltschaften zurollt."
Er fügte hinzu: "Die Besoldungspolitik vieler Länder ist kurzsichtig und droht auf Dauer die hohe Qualität der Justiz zu gefährden." Nun räche es sich, dass die Tarifabschlüsse für Angestellte im öffentlichen Dienst in der Vergangenheit wiederholt nicht zeit- und wirkungsgleich auf die Richterbesoldung übertragen worden seien. Zudem seien Besoldungsbestandteile wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in zahlreichen Bundesländern ganz oder zum überwiegenden Teil gestrichen worden. Auch im Beihilfebereich habe es immer wieder Kürzungen gegeben. Schließlich wächst nach Angaben der Berufsvereinigung die Kluft zwischen den Bundesländern. So habe ein junger lediger Richter oder Staatsanwalt ohne Kinder im Land Baden-Württemberg für die gleiche Arbeit im Jahr 2017 fast 6.000 Euro weniger erhalten als sein Kollege im benachbarten Bayern. Im Saarland habe der junge Justizjurist im Jahr 2017 sogar über 11.000 Euro weniger verdient. Der Richterbund plädiert deshalb für eine bundeseinheitliche Besoldung.
Quelle: dts Nachrichtenagentur