Oktober 2020: 31,9 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Oktober 2019
Archivmeldung vom 11.01.2021
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Freigeschaltet durch André OttIm Oktober 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1 084 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 31,9 % weniger als im Oktober 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider.
Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt wurde. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen wird unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Oktober 2020 im Baugewerbe mit 170 Fällen (Oktober 2019: 241). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) sowie Unternehmen des Bereichs Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen stellten jeweils 134 Insolvenzanträge (Oktober 2019: 254 beziehungsweise 165). Im Gastgewerbe wurden 120 (Oktober 2019: 170) Insolvenzanträge gemeldet. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens-insolvenzen im Oktober 2020 beliefen sich auf knapp 2,1 Milliarden Euro. Im Oktober 2019 hatten sie noch bei knapp 3,4 Milliarden Euro gelegen.
Neue Entwicklung bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren: Im Dezember 18 % mehr Insolvenzbekanntmachungen als im Vormonat
Bei der vorläufigen Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Dezember deutet sich dagegen eine neue Entwicklung an. Zwar lag, wie in den vorangegangenen Monaten des Jahres 2020, die vorläufige Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen unter dem Vorjahreswert (-9 %). Allerdings stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 18 % an. Dies stellt zusammen mit einem Anstieg um 5 % im November eine Abkehr vom bisherigen Verlauf stetig sinkender Verfahrenszahlen seit Beginn der Corona-Pandemie dar.
Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie frühzeitig abzubilden.
64,7 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2020
Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 2 859 übrige Schuldner im Oktober 2020 Insolvenz an. Das waren 61,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 1 857 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-64,7 %) sowie 699 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-56,7 %).
Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden.
Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:
Vom 1. März bis zum 30. September 2020 waren Unternehmen, deren Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhte und die Aussichten darauf hatten, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen von Gläubigerseite wurde vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020, also vor der Corona-Pandemie, vorlag. Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung gilt die Befreiung zunächst weiterhin bis Jahresende. Die Auswirkungen dieser Änderungen werden sich erst in den kommenden Berichtsmonaten in der Statistik zeigen.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 %). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)