Set-Top-Boxen-Hersteller MatriXX Systems wird Untersuchung beim Bundeskartellamt beantragen
Archivmeldung vom 08.10.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Set-Top-Boxen-Hersteller MatriXX Systems aus Liederbach am Taunus wird beim Bundeskartellamt in Bonn eine Untersuchung wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beantragen.
„Wir kritisieren, dass die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel Baden-Würtemberg sowie der Pay-TV-Anbieter Premiere einen freien Wettbewerb im Handel mit Set-Top-Boxen verhindern“, sagt MatriXX-Geschäftsführer Marcel Hofbauer. Über Kundenrückmeldungen hatte der hessische Hersteller von Receivern der Marke NanoXX erfahren, dass die Kabelnetzbetreiber und der Pay-TV-Anbieter den Abschluss eines Abonnements ihres Angebotes verwehren, mit der Begründung, dass keine „Fremdgeräte“ verwendet werden dürften. „Das stellt eine direkte Einschränkung des freien Wettbewerbs dar“, ist sich Hofbauer sicher. Um beim Bundeskartellamt die Sachlage darlegen zu können, werde mit Unterstützung von Rechtsexperten derzeit ein entsprechender Schriftsatz ausgearbeitet.
Die Set-Top-Boxen der hauseigenen Marke NanoXX verfügen über zwei Common-Interface-Einschubfächer, so dass mit beispielsweise einem „Alphacrypt-Modul“ der Zugang mittels einer abonnierten Smartcard technisch einwandfrei möglich ist. „Dieses CI-Modul beinhaltet auch einen PIN-gesteuerten Jugendschutz, so dass auch dieser Umstand kein Hindernis für die Vermarktung unserer Geräte darstellen kann“, stellt Hofbauer klar.
Der Hersteller möchte mit diesem Schritt bereits laufende Ermittlungen des Bundeskartellamtes gegen die Kabelnetzbetreiber sowie Premiere unterstützen. „Sicherlich werden sich unserer Anzeige weitere deutsche Hersteller digitaler Set-Top-Boxen anschließen“, prognostiziert Hofbauer und ergänzt: „Wir möchten alle Hersteller dazu aufrufen, sich unserem Antrag anzuschließen, um der Notwendigkeit einer zeitnahen Untersuchung durch die Behörde Ausdruck zu verleihen.“
Das Bundeskartellamt hat bereits vor Wochen die Ermittlungen gegen die genannten Unternehmen wegen des Verdachts der Behinderung des Wettbewerbs auf dem Kabel- und Pay-TV-Markt eingeleitet. Die Behörde prüft, inwiefern die technische Ausstattung der mit den eigenen Spezifikationen gespeisten Boxen anderer Hersteller zur Wettbewerbsbehinderung führt.
Außerdem wird untersucht, ob alternative Kabelnetzbetreiber auf die vorhandenen Set-Top-Boxen in den Haushalten zurückgreifen können oder ob ihr der Marktzutritt mit den „eigenen“ Boxen der großen Anbieter behindert wird. Im Satellitenbereich wird untersucht, ob der Marktzutritt von Pay-TV-Anbietern verhindert wird, wenn diese nicht auf die Set-Top-Boxen von Premiere zugreifen können. Damit würde Premiere gegen das Kartellrecht verstoßen.
Quelle: MatriXX Systems GmbH