Keine Datenschutz-Bußgelder gegen Google aus Deutschland
Archivmeldung vom 22.01.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar begrüßt die am Montag in Frankreich gegen Google verhängte Strafe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). "Wir teilen grundsätzlich die rechtliche Stoßrichtung", sagte Caspar dem "Tagesspiegel". In bestimmten Aspekten sieht er sogar noch weitere Probleme.
Trotzdem wird es aus Deutschland keine vergleichbare Strafe geben. "Derartige nationale Verfahren gegen Google sind künftig nicht mehr möglich", sagte Caspar. Denn wie auch bei Verfahren gegen Facebook, Instagram und WhatsApp liege die Zuständigkeit zunächst bei der federführenden Behörde in Irland. Nach der DSGVO sind zwar Beschwerden bei jeder Datenschutzbehörde möglich, die Fälle werden dann jedoch gebündelt und dort bearbeitet, wo die entsprechenden Firmen die Hauptniederlassung haben. Die Franzosen nutzten eine rechtliche Unsicherheit darüber, die sei nun beigelegt.
Wie schnell weitere Bußgelder folgen, ist wegen des gemeinsamen Prozederes fraglich. "Schlecht ausgestattete Behörden, schwerfällige, überbürokratische Rechtsstrukturen, lange Verfahrensabläufe und nationale Besonderheiten erschweren einen Vollzug", kritisiert Caspar.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)