Juristen kritisieren Lockerung des Kündigungsschutzes für Top-Banker
Archivmeldung vom 30.01.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Plan der Bundesregierung, den Kündigungsschutz für Top-Banker zu lockern, stößt auf scharfe Kritik bei Arbeitsrechtlern. "Die Neuregelung des Kündigungsschutzes für bestimmte Bankangestellte ist hochproblematisch", sagte Burghard Kreft, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, dem "Handelsblatt".
Da die Neuregelung eine Ausnahme nur für eine Berufsgruppe und innerhalb dieser nur für Höherverdienende schaffe, verletze sie womöglich den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. "Die Neuregelung ist damit verfassungsrechtlich mehr als bedenklich." Am Donnerstag debattiert der Bundestag über die geplante Neuregelung. Sie sieht vor, dass Banken sich von sogenannten Risikoträgern leichter trennen können. Überschreitet ihre Jahresvergütung 241.200 Euro im Westen und 221.400 Euro im Osten, soll für sie eine Ausnahme beim Kündigungsschutz gelten. Kreft sagte, dass das Schutzniveau bisher aus gutem Grund nicht vom Verdienst abhänge. Und: "Warum sollte die Neuregelung nur für Bankangestellte gelten?" Mit der Arbeit in einem Versicherungskonzern seien vermutlich nicht weniger Risiken verbunden, sagte Kreft.
"Unter Gleichheitsgesichtspunkten sind all diese Unterscheidungen schwerlich zu begründen." Im Ergebnis stehe ein "kündigungsschutzrechtlicher Systemwechsel". Unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Führungskräftegewerkschaft ULA fürchten, dass die Neuregelung dazu führen könnte, den Kündigungsschutz auch in anderen Branchen abzusenken. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) verteidigte den Plan. "Ich bin zuversichtlich, dass der Bundestag die Neuregelung verabschiedet. Sie ist notwendig, um den deutschen Standort im europäischen Wettbewerb um Banken, die London nach dem Brexit verlassen müssen, zu stärken", sagte der Vorsitzende der Länderfinanzministerkonferenz dem "Handelsblatt". Allerdings gestand er den Kritikern zu, dass das Gesetz "sicher keinen juristischen Schönheitspreis gewinnt".
Quelle: dts Nachrichtenagentur