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Gerhart Baum: HSH-Aufsichtsrat muss Schadenersatzklage gegen Nonnenmacher prüfen

Archivmeldung vom 15.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
HSH-Nordbank Zentrale Bild: HSH-Nordbank
HSH-Nordbank Zentrale Bild: HSH-Nordbank

In die Diskussion um den Rauswurf des HSH-Nordbank-Chefs Dirk Jens Nonnenmacher mischt sich nun auch der frühere Innenminister Gerhart Baum ein.

"Angesichts des Verdachts strafbarer Handlungen durch eine vom Vorstandschef beauftragte Detektei wäre es schon sehr seltsam, nun Herrn Nonnenmacher eine Abfindung anzubieten, bevor die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Bankenaufsicht beendet sind", sagte der FDP-Politiker gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Seiner Meinung nach ist der HSH-Aufsichtsrat verpflichtet, Schadenersatzansprüche gegen Nonnenmacher zu prüfen: "Aus aktienrechtlicher Sicht geht es bei den diskutierten Vorfällen um möglicherweise schwere Verfehlungen. Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, Schadenersatzansprüche zu prüfen. Wenn er darauf verzichtet, könnte er eine Pflichtverletzung begehen."

Quelle: Rheinische Post

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