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Amtsgericht Frankfurt eröffnet Insolvenzverfahren gegen Deutsche Lehman-Tochter

Archivmeldung vom 14.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers hat auch in Deutschland zur Schädigung zahlreicher Anleger geführt . Am heutigen Donnerstag wurde in Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren gegen die deutsche Tochtergesellschaft der Investmentbank eröffnet.

Zwei Monate nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers ist über den deutschen Ableger des Instituts das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Grund ist die Überschuldung der Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt/Main infolge der Pleite des New Yorker Mutterhauses im September. 
 
Das Amtsgericht Frankfurt setzte den Rechtsanwalt Michael C. Frege als Insolvenzverwalter ein. Das Institut hat nach früheren Angaben Verbindlichkeiten von rund elf Mrd. Euro gegenüber institutionellen Kunden. 
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte den Insolvenzantrag gestellt, dem das Gericht zustimmte. Für Tausende geschädigte Besitzer von Lehman-Inhaberschuldverschreibungen hat die Entscheidung aber zunächst keine Bedeutung. 
 
Unmittelbar nach der Lehman-Pleite hatte die BaFin die Konten der deutschen Tochter mit Niederlassungen in London, Mailand und Seoul bereits eingefroren. Am 28. Oktober stellte die Bundesbehörde den Entschädigungsfall fest, so dass die meist institutionellen Anleger auf Entschädigung hoffen dürfen. 
 
Bei den wenigen Privatanlegern der deutschen Lehman-Bank greift zunächst die gesetzliche Sicherung von bis zu 20.000 Euro, während sich die großen institutionellen Anleger wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung an den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken halten können. Hier liegt die Grenze der Entschädigung pro Anleger bei 285,1 Mio. Euro. Die Anleger seien angeschrieben worden, erklärte der Verband in Berlin, ohne nähere Details zu nennen. 
 
"Inhaberschuldverschreibungen sind nachrangige Insolvenzforderungen. Die Leute müssen sich ganz hinten anstellen", sagte der Frankfurter Anlegeranwalt Klaus Nieding. Die Deutsche Lehman-Tochter habe ohnehin nur sehr wenige Zertifikate herausgegeben, während die Masse über eine Gesellschaft in den Niederlanden gelaufen sei und von der US-Mutter garantiert wurden. Ausschließlich für Inhaber deutscher Zertifikate prüfe er derzeit die Möglichkeit einer gesonderten Versammlung, um einen Sitz im Gläubigerausschuss zu erlangen, sagte der Anwalt.

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