Gesetzesentwurf stärkt Rechte der Versicherten
Archivmeldung vom 10.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Berlin die Eckpunkte für das neue Versicherungsvertragsgesetz vorgestellt. Nach Ansicht des Ministeriums war eine grundlegende Reform des Gesetzes notwendig geworden. Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stamme aus dem Jahre 1908 und könne den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht werden.
Neben diesen Bedürfnissen haben Urteile der obersten
Bundesgerichte ein Handeln des Gesetzgebers erforderlich gemacht. Der
Entwurf berücksichtigt bereits jüngste Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur
Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, und des
Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005
u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat.
"Versicherte
werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser
gestellt", versichert Zypries. "Wir sorgen bei allen
Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren
Interessenausgleich", so die Ministerin weiter. Versicherten müssen in
Zukunft rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen
und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Bei einer grob
fahrlässigen Verletzung von Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten durch
den Versicherten verliert er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die
Versicherungsleistung.
Bei der Lebensversicherung wird der
Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz als Regelfall verankert,
Darüber hinaus sieht der Entwurf erstmals eine Beteiligung an den
stillen Reserven der Versicherer vor. Für die Rückkaufswerte von
Lebensversicherungen werden nach Auskunft der Ministerin ebenfalls
klarere Regeln geschaffen.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de