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Münchner Staatsanwaltschaft begrüßt BGH-Urteil zu Siemens

Archivmeldung vom 29.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat das BGH-Urteil zu den beiden früheren Siemens-Managern begrüßt. "Dieses Urteil bringt Rechtssicherheit für alle: Allein das Bilden von schwarzen Kassen erfüllt bereits den Tatbestand der Untreue und ist damit strafbar", sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler dem Tagespiegel (Samstagausgabe).

"Es kommt also nicht darauf an, dass dem Unternehmen tatsächlich  ein Schaden entsteht." Das sei auch die Auffassung der Münchner Staatsanwaltschaft in der Anklage gegen Reinhard Siekaczek gewesen, den ersten Verurteilten in der Affäre um schwarze Kassen bei Siemens. "Der BGH hat unsere  Rechtsauffassung bestätigt", sagte Winkler. Demnach stelle das Bilden von schwarzen Kassen eine Vermögensgefährdung dar, weil das Geld, das dorthin verschoben wurde, danach weder in der Buchhaltung noch in der Bilanz mehr auftauche und auch dem direkten Zugriff des Unternehmens entzogen wurde.

Die Münchner Staatsanwälte ermitteln insgesamt gegen rund 300 Beschuldigte. "Zwei weitere Anklagen sind fertig", sagte Winkler. "Sie werden demnächst zugestellt." An wen, sagte Winkler nicht. Prozessbeobachter gehen  davon aus, dass es sich dabei um die beiden Helfer des geständigen und bereits Verurteilten Siekaczek handelt, der der Verwalter der schwarzen Kassen gewesen sein soll. Heinz Keil von Jagemann und Wolfgang Rudolph hatten in dem Prozess als Zeugen ausgesagt und ebenfalls gestanden. Beide waren in der Siemens-Kommunikationssparte Com für die Abwicklung der Schmiergeldzahlungen verantwortlich und gehören zu den rund 300 Beschuldigten.

Quelle: Der Tagesspiegel

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