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ProBahn: Abfindungszahlungen zulässig

Archivmeldung vom 08.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Vorsitzende des Fahrgastverbandes Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, hält Abfindungszahlungen an den scheidenden Bahnchef Hartmut Mehdorn für zulässig, so lange ihm keine Mittäterschaft in der Datenschutzaffäre seines Unternehmens nachgewiesen werden kann.

Es sei "aus seiner Sicht nachvollziehbar", dass Mehdorn auf Vertragserfüllung dränge, sagte Naumann der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Und erstmal hat er damit Recht." Der Verbands-Vorsitzende fuhr allerdings fort: "Wenn Mehdorn von der Datenaffäre gewusst und das Vertrauen seiner Mitarbeiter missbraucht hat, dann sollte man ihn genau so rausschmeißen wie jüngst die Verkäuferin, die 1,30 Euro unterschlagen hat. Dann steht ihm auch kein weiteres Gehalt mehr zu."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

 

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