ProBahn: Abfindungszahlungen zulässig
Archivmeldung vom 08.04.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Vorsitzende des Fahrgastverbandes Pro Bahn, Karl-Peter Naumann, hält Abfindungszahlungen an den scheidenden Bahnchef Hartmut Mehdorn für zulässig, so lange ihm keine Mittäterschaft in der Datenschutzaffäre seines Unternehmens nachgewiesen werden kann.
Es sei "aus seiner Sicht nachvollziehbar", dass Mehdorn auf Vertragserfüllung dränge, sagte Naumann der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Und erstmal hat er damit Recht." Der Verbands-Vorsitzende fuhr allerdings fort: "Wenn Mehdorn von der Datenaffäre gewusst und das Vertrauen seiner Mitarbeiter missbraucht hat, dann sollte man ihn genau so rausschmeißen wie jüngst die Verkäuferin, die 1,30 Euro unterschlagen hat. Dann steht ihm auch kein weiteres Gehalt mehr zu."
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung