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Erbschaftsteuereinnahmen 2015 auf neuen Höchststand gestiegen

Archivmeldung vom 11.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die kassenmäßigen Steuereinnahmen der Länder aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben sich im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 15,4 Prozent auf 6,3 Milliarden Euro erhöht und sind damit auf einen neuen Höchststand gestiegen.

Von den Finanzverwaltungen der Länder wurde nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für den gleichen Zeitraum Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 5,5 Milliarden Euro (+ 1,1 Prozent) erstmalig festgesetzt.

Die Abweichungen zwischen dem kassenmäßigen Steueraufkommen und der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer entstehen durch eine zeitliche Verzögerung zwischen Festsetzung der Steuer und deren Einnahme bei den Ländern.

Die im Jahr 2015 veranlagten Vermögensübertragungen aufgrund von Erbschaften und Schenkungen beliefen sich auf 102,0 Milliarden Euro und fielen damit um 6,8 Milliarden Euro geringer aus als im Jahr 2014 (– 6,2 Prozent).

Nach Abzug aller Steuerbefreiungen verblieben 35,0 Milliarden Euro an steuerpflichtigen Vermögensübergängen. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr trotz des niedrigeren steuerlich erfassten geerbten und geschenkten Vermögens einem Zuwachs von 3,7 Prozent, teilten die Statistiker weiter mit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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