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Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Stadtwerke Düsseldorf durch Vergleich beendet

Archivmeldung vom 01.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 13.03.2008 ein kartellrechtliches Verfahren wegen angeblich überhöhter Erdgaspreise für Haushaltskunden gegen rund 35 Gasversorgungsunternehmen in Deutschland eingeleitet, darunter auch die Stadtwerke Düsseldorf AG.

Nach Verhandlungen hat sich das Unternehmen im November mit dem Bundeskartellamt in einem Vergleich geeinigt, um ein gerichtliches Verfahren, das sich über einen längeren Zeitraum hingezogen hätte, zu vermeiden. Denn trotz einer gerichtlichen Klage der Stadtwerke Düsseldorf gegen eine Abmahnung wären die darin enthaltenen Rückzahlungsverpflichtungen vor Abschluss der gerichtlichen Einigung umzusetzen gewesen. Diese Auseinandersetzung hätte Zeit und Geld gekostet. Mit dem Vergleich erkennen die Stadtwerke nicht die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe an. Sie halten die Anschuldigung überhöhter Erdgaspreise nach wie vor nicht für gerechtfertigt. Die Vereinbarung sieht zwei Rückzahlungen an die Erdgaskunden der Stadtwerke Düsseldorf in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent der Jahresrechnungen für 2008 und 2009 vor: Eine durchschnittliche Familie (jährlicher Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden) erhält eine Vergütung von 32 Euro (1,9 %) für 2008 und 20 Euro (1,2 %) für 2009 - ein üblicher Singlehaushalt (7.000 Kilowattstunden) 11,20 Euro (1,8 %) für 2008 und 7 Euro (1 %)für 2009. Diese erfolgt mit der Jahresendrechnung 2009.

Beide Seiten sind in diesem Vergleich aufeinander zugegangen und zu einer gütlichen Einigung gelangt, obwohl nach wie vor sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. Die Stadtwerke Düsseldorf wurden mit den Stadtwerken Jena-Pößneck (für 2007) und den Stadtwerken Stade (für 2008) verglichen, wobei gravierende individuelle Unterschiede der Unternehmen (zum Beispiel unterschiedliche Belastung durch die Netzregulierung und abweichende Form des Gaseinkaufs, wie etwa Vertragsarten und Gasbeschaffenheit) nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Bei der vom Kartellamt angewandten Vergleichsmethode handelt es sich nicht um einen Preisvergleich für Endkunden. Verglichen wurde vielmehr eine abstrakte Rechengröße, bei der vom Endpreis die Netznutzungsentgelte, Steuern und die Konzessionsabgabe abgezogen wurden.

Generell ist nach Auffassung der Stadtwerke Düsseldorf und einer Vielzahl anderer, wettbewerbsorientierter Unternehmen das kartellrechtliche Verfahren wegen überhöhter Gaspreise in Zeiten des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt kontraproduktiv und zudem ein unzulässiger Eingriff in die Kalkulationsgrundlagen eines Unternehmens. Selbst der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE), der sich für mehr Wettbewerb im Erdgasmarkt einsetzt, hat sich in einer Stellungnahme ausdrücklich gegen dieses Verfahren des Bundeskartellamts ausgesprochen.

Die Stadtwerke Düsseldorf gehören zu den Unternehmen, die sich aktiv für den Wettbewerb im Erdgasmarkt einsetzen. Seit April 2008 sind sie auch außerhalb ihres Stammgebietes aktiv und haben durch ihre konkurrenzfähigen Preise bislang rund 6.000 Neukunden für sich gewinnen können.

Quelle: Stadtwerke Düsseldorf

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