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Bei Änderung der Arbeitszeiterfassung droht Bürokratielawine

Archivmeldung vom 26.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Die mit der Organisationsreform der Unfallversicherung geplante Pflicht zur individuellen Arbeitszeiterfassung löst eine neue Bürokratie- und Kostenlawine in den Betrieben aus. Es gibt keinen Grund, von der bewährten Pauschalregelung abzuweichen." Dies erklärte der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, zur heutigen Behandlung des Themas im Deutschen Bundestag.

Der Mittelstandspräsident wies darauf hin, dass es Kleinstunternehmen nicht zugemutet werden könne, aufwendige Zeiterfassungssysteme zu installieren. Die bisherige Praxis, dass vor allem Kleinbetriebe ihre Arbeitszeiten pauschal an die Berufsgenossenschaften melden, habe sich bewährt. "Die geplante Neuregelung stößt dem Vernehmen nach selbst bei der Gesetzlichen Unfallversicherung auf Ablehnung", so Ohoven.

Die Arbeitszeiten der Betriebe werden von den Berufsgenossenschaften erfasst, weil die Beschäftigten je nach Tätigkeit in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt werden. An den Gefahrenklassen bemisst sich die Höhe der Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung, die der Arbeitgeber entrichten muss.

Quelle: BVMW

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